Hauptinhalt
Verordnung zum Energie- und Mobilitätsfonds verabschiedet
An der vergangenen Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 hat die Bevölkerung das Reglement zum Energie- und Mobilitätsfonds genehmigt. Der Fonds dient der Förderung und Finanzierung von Projekten im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung, Energieeffizienz sowie der umweltfreundlichen Mobilität in Buttisholz.
Am 11. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Verordnung, welche die Details, Förderbeiträge und den Ablauf für die Beantragung und Auszahlung der Fördergelder regelt, verabschiedet. Unterstützt werden namentlich Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (thermische Solaranlagen oder PV-Anlagen), Batteriespeicher, Power to Gas-Anlagen, Rückspeiseinfrastruktur Fahrzeug zu Gebäude, Zuleitungen oder Smarte Raumtemperatursteuerung. Auch die Gemeinde kann für gemeindeeigene Projekte im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und Energieeffizienz Gelder aus dem Fonds entnehmen.
Gesuche können laufend bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Gesuch vor Baubeginn eingereicht wird. Der Gemeinderat befindet quartalsweise über die Ausrichtung von Fördergeldern.
Das Reglement, die Verordnung und sämtliche Gesuchsformulare sind auf der Webseite der Gemeinde Buttisholz (www.buttisholz.ch/f-rderprogramm-energie) einsehbar.