Gemeinde-Nachrichten

Ersatzwahl Urnenbüro am 14. Juni

Die Ersatzwahl von zwei Urnenbüromitglieder findet an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni statt. Ab 1. April starten die baulichen Unterhaltsarbeiten an der Kantonstrasse zwischen Ruswil und Buttisholz. Es ist mit Behinderungen zu rechnen. Private Leitungen müssen unterhalten werden.

Ersatzwahl Urnenbüro

Samuel Künzli und Esther Bernet von der Ortspartei die Mitte Buttisholz haben ihren Rücktritt als Mitglieder des Urnenbüros eingereicht. Samuel Künzli ist infolge Wegzug aus der Gemeinde Buttisholz zurückgetreten und Esther Bernet möchte nach 10 Jahren etwas kürzertreten. Der Gemeinderat und die Gemeinde Buttisholz dankt Samuel Künzli und Esther Bernet für ihren geleisteten Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit während der letzten Jahre. Die Ersatzwahl für die zwei Demissionierten findet an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2022 statt. Betreffend Wahlanordnung verweisen wir auf unsere Website www.buttisholz.ch und den Anschlagkasten.

 

Bauliche Unterhaltsarbeiten an der Kantonsstrasse

Von Freitag, 1. April bis Ende November 2022 werden auf der Kantonsstrasse K 12, zwischen Ruswil und Buttisholz im Anschnitt Knoten Grindel bis Staltesagi, bauliche Unterhaltsmassnahmen ausgeführt. Der Verkehr wird während der Bauzeit mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt. Die Anwohnerzufahrt ist mit Behinderung gewährleistet. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und können verschoben werden. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

Waldbrandgefahr

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt seit 24. März die Gefahrenbeurteilung 3 "erheblich". Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Feuer werden nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Ein Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.

 

Orientierung über den Unterhalt an privaten Abwasseranlagen

Die Gemeinde Buttisholz hat im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten an den öffentlichen Kanalisationsleitungen die damit verbundenen Arbeiten an die Pfenniger Entsorgungs AG, Sursee erteilt. Die Arbeiten werden ab dem 2. Mai 2022 ausgeführt.

Gemäss geltendem Siedlungsentwässerungsreglement unterhält die Gemeinde nur ihre eigenen Leitungen. Für den Unterhalt an privaten Leitungen sowie Hausanschlüssen sind die Grundeigentümer selber verantwortlich. Dieser Unterhaltspflicht sind sich viele Grundeigentümer nicht bewusst, weshalb die Wartungsarbeiten in der Regel nur sehr spärlich ausgeführt werden. Was ist der Nutzen einer regelmässigen Wartung?

 

  • Verminderung von Grundwasserverschmutzungen

  • Reduziert Notfalleinsätze (verhindert teure, provisorische Sofortmassnahmen)

  • Verbessert die allgemeine Hygiene

 

Die Eigentümer der Abwasseranlagen (bzw. die Grundeigentümer) haften für Schäden, die wegen mangelhafter Erstellung, ungenügender Funktion oder fehlerhaftem bzw. fehlendem Betrieb und Unterhalt ihrer Abwasseranlagen verursacht werden. Folgende Unterhaltsarbeiten werden auch für private Liegenschaftsentwässerungsanlagen aus Sicht des betrieblichen Unterhalts empfohlen:

 

  • Leitungen spülen (alle 3 – 5 Jahre, Mehrfamilienhäuser alle 1 – 5 Jahre)

  • Schächte leeren (nach Bedarf, alle 2 – 5 Jahre)

  • Kanal-Fernsehaufnahmen (ca. alle 10 - 15 Jahre)

 

Im Zusammenhang mit den Saug- und Spülarbeiten der Gemeinde haben Privatpersonen und Strassengenossenschaften die Gelegenheit, ihre privaten Leitungen und Schächte auf eigene Kosten ebenfalls spülen zu lassen. Die Kosten dafür werden ihnen vom Unternehmer nach Aufwand zu den gleichen Konditionen wie die der Gemeinde direkt in Rechnung gestellt. Interessierte Personen sollen sich bis spätestens Ende April 2022 beim Onlinedienst der Gemeinde Buttisholz oder bei der Firma Pfenniger Entsorgungs AG, Tel. 041 920 22 22, melden.

 

Gleichzeitig werden die Strassenschächte der Gemeindestrassen gereinigt. Liegenschaftsbesitzer und Strassengenossenschaften haben die Gelegenheit sich an dieser Schachtreinigungsaktion zu beteiligen. Wer Interesse hat und die Schächte reinigen lassen möchte, meldet dies bitte bis am 2. Mai 2022 direkt an Erwin Arnet, Leiter Werkdienst, unter Tel. 079 475 83 63. Die Kosten belaufen sich pro Schacht auf 40 Franken, vorausgesetzt, dieser kann von der Strasse her ohne zusätzliche Schläuche geleert werden.

 

Einladung zum Vortrag «Gärten gestalten für vielfältiges Leben»

In Zusammenarbeit mit der Natur- und Umweltkommission Buttisholz, dem Klimanetzwerk Buttisholz sowie dem Kanton Luzern hält Ursula Sonderegger, Landschaftsgärtnerin und Umweltfachfrau einen spannenden Vortrag zum Thema «Gärten gestalten für vielfältiges Leben» ab. Der Vortrag findet am Mittwoch, 13. April, um 19.30 Uhr im Träff 14 statt. Sie erhalten dabei Informationen und Tipps für die Förderung der Biodiversität im eigenen Garten oder Balkon. Anschliessend sind Sie zu einem Apéro eingeladen. Freuen Sie sich auf einen interessanten Abend über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensweisen.

 

Öffnungszeiten der Grüngut-Sammelstelle

Der Frühling steht vor der Tür und damit zusammenhängend auch Gartenarbeiten rund ums Haus. Gerne möchten wir die Bevölkerung auf die geltenden Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle hinweisen. Von Montag bis Samstag zwischen 08.00 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Feiertage) kann das Grüngut fachgerecht entsorgt werden. Dazu gehören natürliche, organische Materialen wie Rasen, Grünschnitt, Gartenabraum, Holstauden usw. Weitere Informationen, welche Materialen wohin entsorgt werden dürfen, finden Sie unter Entsorgungsplan 2022.

 

Allgemeine Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde, die sich näher als 50 Meter zum Waldrand oder im Wald aufhalten. Dies gilt aufgrund der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Auch in der übrigen Jahreszeit ist es sinnvoll Hunde am oder im Wald an der Leine zu führen. Weiter gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung (SRL 725a, §3) ein Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen, soweit nicht nach eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ein Betretverbot besteht.

 

ROBIDOG

Mit der Dog Toilets App können Hundehalter Hundetoiletten und Beutelspender in einem Umkreis von circa 3 km schnell und einfach auffinden. Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten.

 

Eine Bitte an die Hundehalter

Bald ist es wieder soweit und die Hundesteuerrechnungen werden versandt. Alljährlich erhält die Gemeinde nach dem Versand der Hundesteuerrechnung Meldungen über verstorbene Hunde. Um einer unnötigen Rechnungsstellung vorzubeugen, sind wir auf die Mithilfe von Ihnen, liebe Hundehalterinnen und Hundehalter, angewiesen: Bitte melden Sie den Tod Ihres Hundes oder einen Besitzerwechsel so rasch als möglich an AMICUS – die nationale Datenbank für Hunde, www.amicus.ch (Kontaktformular) oder Tel. 0848 777 100. Weiter bitten wir Sie auch die Gemeindebuchhaltung per Telefon 041 926 60 76 oder via E-Mail an buchhaltung@buttisholz.ch darüber zu informieren. Damit werden die entsprechenden Mutationen im Hunderegister vorgenommen und eine falsche Rechnungsstellung wird vermieden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Baugesuche und Baubewilligungen

Folgende Baugesuche wurden eingereicht: Tschopp Immobilien AG für die Sanierung Dachflächen und Montage von PV-Anlage im Gebiet Gewerbezone. Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Gass 1911 für das Biodiversitätsprojekt im Gebiet Gass; Ineichen Johann für die Fassadensanierung und Erneuerung Dach infolge Hagelschaden im Gebiet Unter-Allmend; Hausmann Rolf für die Dach- und Fassadensanierung nach Hagelschaden im Gebiet
Schützenmatt; Kaufmann Stephan und Manuela für den Einbau Fenster und Farbänderung Fassade im Gebiet Fürtiring.