Gemeinde-Nachrichten

Einführung Betreuungsgutscheine per 1. August 2021

Mit der Auflösung der Tageselternvermittlung Rundum per 31. Dezember 2021 und der Neueröffnung der Kita Nolana in der Liegenschaft Mühle in Buttisholz per 9. August 2021 hat der Gemeinderat entschieden, per 1. August 2021 sogenannte Betreuungsgutscheine als finanzielle Unterstützung für die Betreuung der Kinder im Vorschul- und/oder Schulalter einzuführen.

Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Buttisholz gefördert werden. Die Ermittlung der Höhe der Betreuungsgutscheine findet nach einer einkommensabhängigen Abstufung bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 72'000 statt. Der massgebende Ansatz wird aufgrund der jeweils neusten Steuerveranlagungen aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen festgelegt.

 

Die Gutscheine können bei allen zugelassenen Kindetagesstätten gemäss Kinderbetreuung Luzern (www.kinderbetreuung.lu.ch) und bei der Tageselternvermittlung Rundum (bis 31. Dezember 2021) bzw. Kinderbetreuung Willisau und Umgebung (ab 1. Januar 2022) verwendet werden.

 

Die Voraussetzungen zur Finanzierung sind in der Richtlinie (siehe Rechtssammlung auf www.buttisholz.ch) festgehalten. Sämtliche Formulare sind ebenfalls auf der Website im Onlineschalter einseh- und abrufbar. Für Auskünfte steht Michel Wacker, Abteilungsleiter Schule und Soziales, telefonisch unter 041 929 60 79 oder per E-Mail unter michel.wacker@buttisholz.ch gerne zur Verfügung.

 

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Per 1. Juli 2021 trat das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in Kraft. Ziel der Überbrückungsleistungen (ÜL) ist es, die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherzustellen. Um Anspruch auf Überbrückungsleistungen zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aussteuerung nach dem vollendeten 60. Altersjahr

  • mindestens 20 AHV-Beitragsjahre mit jährlichem Mindesteinkommen von 21'510 Franken, davon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr

  • Keine AHV-Rente / IV-Rente

  • Anerkannte Ausgaben sind höher als anrechenbare Einnahmen

  • Vermögensschwelle

  • unter 50'000 Franken Reinvermögen für Alleinstehende

  • unter 100'000 Franken Reinvermögen für Ehepaare

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ahvluzern.ch.

 

Onlinedienst der Gemeinde Buttisholz

Wir konnten bereits zwei glückliche Gewinner unter allen Onlinedienst-Teilnehmenden verlosen. Auch in den nächsten zwei Monaten verlosen wir weitere attraktive Gutscheine unter allen Bestellungen. Beanspruchen Sie Ihre Dienstleistungen über unsere Website www.buttisholz.ch und gelangen Sie mit einem Klick in die Rubrik «Onlinedienste». Mit ein wenig Glück könnte der nächste Gutschein bereits in den nächsten Wochen in Ihrem Briefkasten landen. Die Gewinner werden jeweils telefonisch benachrichtigt. Wir wünschen allen Buttisholzerinnen und Buttisholzer viel Spass bei der Nutzung vom Onlinedienst.