Gemeinde-Nachrichten

Das Team der Gemeindeverwaltung Buttisholz verändert sich in den nächsten Monaten. Strassenbeleuchtungen werden auf LED-Technik umgestellt. Plakate benötigen in der Regel eine Bewilligung. Das neue Bürgerrechtsgesetz ist seit dem 1. Januar in Kraft. Der Film "Köllernächte" von Robert Müller fasziniert.

Die neue Abteilungsleiterin Finanzen heisst Ramona Knecht und kommt aus Ebikon. Sie ersetzt Marcel Gerber, welcher die Gemeinde per 31. März verlassen wird. Der Stellenantritt ist auf den 1. April vorgesehen. Ramona Knecht stammt ursprünglich aus dem Kanton Uri. Nach der Lehre bei der Gemeindekanzlei Bürglen war sie rund zwei Jahre beim Amt für Steuern in Altdorf tätig. Seit August 2009 bis heute arbeitet Ramona Knecht als Sachbearbeiterin in der Finanzabteilung in der Gemeinde Ebikon und als Fachfrau Finanzen für das Zentrum Höchweid in Ebikon. Nebst mehreren kürzeren Ausbildungen hat sie die Weiterbildung Sachbearbeiterin Rechnungswesen und die Weiterbildung Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis abgeschlossen. Sie wird in einem 80 Prozent Pensum angestellt. Das freigewordene Pensum von 20 Prozent übernimmt die langjährige Mitarbeiterin Claudia Erni, welche ab 1. April 50 Prozent (40 Prozent Buchhaltung und 10 Prozent Steueramt) arbeiten wird.

Richard Bütler, Leiter Hauswart der Schulanlagen, wird vom 1. Juni bis 30. September einen unbezahlten Urlaub beziehen und in dieser Zeit mit Kollegen auf einer Alp arbeiten. Während dieser Zeit wird Richi Bütler von Urs Vonarburg vertreten. Die fehlende Fachkraft im Hauswarte-Team konnte mit Andrea Vonarburg, der Schwester von Urs Vonarburg, gefunden werden. Sie wird vom 1. Mai bis 30. September befristet angestellt.

Nadia Wüest, Abteilungsleiterin Schule und Soziales, erwartet im Mai ein Kind. Herzliche Gratulation. Sie arbeitet seit 1. Januar 2012 im Team der Gemeindeverwaltung. Die Achtzigprozent-Stelle wurde in der Zwischenzeit wieder ausgeschrieben. Wir verweisen auf unsere Website www.buttisholz.ch. Ein Stellenantritt ist per 1. Mai oder nach Vereinbarung vorgesehen.

 

Plakate für Vereinsanlässe und für Firmen

Wer ein Plakat oder eine Werbung platziert, benötigt dafür grundsätzlich eine Reklamebewilligung. Je nach Standort der Reklame sind dafür auch Bewilligungen des Kantons notwendig, falls die Reklame sich im Bereich einer Kantonsstrasse, einem Gewässer oder bei einem Kulturobjekt befindet. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind folgende Plakate:

  • Reklamen an bereits bewilligten Reklameanschlagstellen
  • Unbeleuchtete, flach an der Fassade angebrachte Firmenanschriften von höchstens 0.5 m2
  • Reklamen für besondere Verkaufs- und Dienstleistungsangebote von höchstens
    1.5 m2
  • Reklamen für örtliche Veranstaltungen von höchstens 1.2 m2 während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach der Veranstaltung. Solche Reklamen dürfen nur innerhalb der betreffenden Gemeinde innerorts und bis 100 m ausserorts aufgestellt werden.
  • Reklame für Wahlen und Abstimmungen von höchstens 3.5 m2 dürfen während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach dem Abstimmungs- oder Wahltermin ohne Bewilligung innerorts und bis 100 m ausserorts aufgestellt werden.

Auch für bewilligungsfreie Plakate muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Insbesondere im Bereich von Einmündungen und bei Kreiseln und Verzweigungen müssen spezielle Abstände eingehalten werden. Wichtige Informationen bietet das Merkblatt der Dienststelle rawi unter www.rawi.lu.ch.

Für alle übrigen Reklamen muss ein Reklamebewilligungsgesuch eingereicht werden. Besonders im Dorfzentrum und in den Weilern Allmend und St. Ottilien ist zudem die Stellungnahme der Bauberatung einzuholen. Eine Vorabklärung ist empfehlenswert. Für detaillierte Informationen oder bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an das Bauamt.

 

Totalrevision Bürgerrechtsgesetz

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz erhofft man sich eine einheitlichere Praxis bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes durch vorgegebene Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Sprache und Integration. Einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer benötigen neu die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Bisher gab es keine Vorschriften bezüglich Aufenthaltsstatus. Die Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz wurde von 12 auf 10 Jahre reduziert. Die Sprachkenntnisse sind mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz gesetzlich geregelt. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss mit einem Sprachnachweis bestätigen, dass er oder sie sich mindestens im Sprachniveau B1 / A2 verständigen kann. Weiter ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder der Erwerb von Bildung notwendig. Sozialhilfebezug während des Verfahrens oder bis drei Jahre vor der Gesuchseinreichung ist ein Einbürgerungshindernis, sofern die Sozialhilfe nicht zurückbezahlt wurde oder der Bezug durch die Gesuchsteller gerechtfertigt werden kann. Zudem sind die Förderung der Integration der Familienmitglieder, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung sowie die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Voraussetzung. Das Einbürgerungsverfahren läuft nach wie vor relativ ähnlich ab und schlussendlich entscheiden in der Gemeinde Buttisholz weiterhin die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über die Erteilung des Buttisholzer Bürgerrechts. Gesuche, welche bis am 31. Dezember 2017 eingereicht wurden, werden nach altem Gesetz behandelt. Somit werden in Buttisholz erst im Jahr 2019 Gesuche nach der neuen Praxis an der Gemeindeversammlung behandelt.

 

Köhlernächte

Am letzten Sonntag fand die grosse Vorpremiere von "Köhlernächte" im ausverkauften Bourbaki-Kino in Luzern statt. Regisseur des Filmes ist unser einheimischer Künstler und Filmemacher Robert Müller. Alte Kunst neu entdeckt – eine filmische Reise in die spektakuläre Welt der Köhler im Entlebuch. In seinen schweren Gummistiefeln steigt Fränz Röösli auf den vier Meter hohen Kohlenmeiler und sticht Löcher in den "Grind", wie er die Kuppel seines Meilers nennt. Weisser Rauch entweicht aus dem Inneren, umspielt den Köhler nach den Launen des Windes und verschwindet in die schwarze Nacht über dem Luzerner Entlebuch. Die schwarzen Meiler, die Arbeit mit dem Feuer, die Verwandlung von Holz in Kohle, all dies strahlt etwas Magisches aus. An der Farbe des Rauchs und an den Geräuschen aus dem Inneren des Meilers erkennt der Köhler, wie weit der Verkohlungsprozess fortgeschritten ist. Unaufgeregt und bildstark führt der Dokumentarfilm "Köhlernächte" von Robert Müller in die Welt der Kohlebrenner. Franz Zemp, Gemeindepräsident und Reto Helfenstein, Geschäftsführer und Gemeindeschreiber haben an der attraktiven Vorpremiere teilgenommen und können den Film sehr empfehlen. Herzliche Gratulation an Robert Müller zum gelungenen Werk. Der Trailer zum Film ist auf dem Internet einsehbar. Der Film "Köhlernächte" läuft ab 11. Januar unter anderem im Kino Bourbaki in Luzern.

 

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Daniel Bolfing und Mabel Klaus für den Neubau eines Zweifamilienhauses im Gebiet Unter-Allmend; Peter und Priska Ineichen für den Einbau einer Wohnung im bewilligten Anbau (Planänderung zu BG 2007-033) im Gebiet St. Ottilien sowie Rudolf und Gabriela Grüter für den Anbau des bestehenden Balkons im Gebiet Sebaldematt. Folgendes Baugesuch wurde eingereicht: Sonja Habermacher und Urs Kaspar für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses im Gebiet Fürtistrasse.

 

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Die neue Abteilungsleiterin Finanzen, welche der vierköpfigen Geschäftsleitung angehört, heisst Ramona Knecht und wohnt in Ebikon.