Gemeinde-Nachrichten

Aufgrund eines neuen Beteiligungsmodells gibt es beim Gemeindeschwimmen und beim Hallenbad im SPZ Nottwil einige Veränderungen. Der Regionale Wanderwegrichtplan liegt vom 4. März bis 2. April 2019 öffentlich auf. Die Senkung der Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung führt zu Mehrkosten in der Gemeinderechnung.

Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde konnten bis anhin Tickets für das Hallendbad SPZ Nottwil zu vergünstigten Tarifen von 6 Franken für Erwachsene und 3.50 Franken für Kinder ab 6 Jahre beziehen. Im Rahmen der örtlichen Gesundheitsförderung wurden die Tickets durch die öffentliche Hand subventioniert. In Zusammenarbeit mit der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wurde per 1. April 2019 ein neues Beteiligungsmodell ausgearbeitet, da nicht mehr alle Partnergemeinden einen kollektiven Beitrag an das Gemeindeschwimmen leisten möchten. Die Gemeinde Buttisholz beteiligt sich weiterhin an den Kosten im Rahmen der örtlichen Gesundheitsförderung. Konkret treten per 1. April 2019 folgende Änderungen in Bezug auf das Gemeindeschwimmen im Hallenbad SPZ Nottwil in Kraft:

 

Ticketpreise

Die Ticketpreise betragen für Buttisholzerinnen und Buttisholzer wie bis anhin 6 Franken für Erwachsene (Normalpreis 10 Franken) und 3.50 Franken für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre (Normalpreis 6 Franken). Für Kinder bis 6 Jahre ist der Zutritt nach wie vor gratis.

 

Zutritt ins Schwimmbad

Um das Sicherheitsrisiko zu verringern und aus administrativen Gründen wird per 1. April 2019 im Eingangsbereich des Hallenbads eine Schranke in Betrieb genommen. Für den Zutritt wird ein neues Ticket mit aufgedrucktem Barcode benötigt.

 

Bezug der Tickets / Medium

Bis zum 31. März 2019 ist der Zugang mit den alten Tickets gewährleistet. Ab dem 1. April 2019 werden neue Tickets benötigt. Zwischen dem 1. April 2019 und dem 30. Juni 2019 können die alten Tickets am Empfang vom SPZ kostenlos gegen neue Tickets umgetauscht werden. Per 1. Juli 2019 verfallen die alten Tickets. Neu werden 10er Abonnements erhältlich sein. Die rabattierten Tickets werden ausschliesslich bei der Gemeindekanzlei nach vorgängiger Überprüfung des Ausweises verkauft. Für 10er-Abonnements wird ein Voucher abgegeben, welcher am Empfang SPZ gegen eine Karte eingelöst werden kann. Für die Karte ist ein einmaliges Depot von 10 Franken zu bezahlen. Es können mehrere Voucher gelöst und gleichzeitig aufgeladen werden.

 

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Hallenbads bleiben vorerst unverändert. Das SPZ prüft im Verlaufe des Jahres 2019 die Öffnungszeiten auszubauen und das Hallenbad insbesondere auch an Feiertagen zu öffnen. Neu werden auch Personen Zutritt erhalten, welche nicht in einer Partnergemeinde wohnen. Jedoch zahlen diese Personen höhere Eintrittspreise.

 

Hinweis Öffnung 9. und 10. März

Das Hallenbad SPZ in Nottwil hat am Samstag, 9. März und Sonntag, 10. März 2019 neu geöffnet, da der Anlass Regionaler Jugendcup nicht stattfindet. Auf der Website www.buttisholz.ch finden Sie unter Freizeit / Tourismus, Hallenbad SPZ, das aktuelle Infoblatt.

 

Regionaler Wanderwegrichtplan

Die Wanderwegrichtpläne Surental-Sempachersee-Michelsamt und Rottal-Wolhusen stammen aus dem Jahr 1994. Der Regionale Entwicklungsträger Sursee-Mittelland (RET) ist zuständig für die laufende Überprüfung und Anpassung des Wanderwegnetzes. Im vergangenen Jahr wurde bei den Gemeinden die Vernehmlassung zum neuen Regionalen Wanderwegrichtplan durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet. Inzwischen konnte auch die kantonale Vorprüfung abgeschlossen werden. Der Regionale Wanderwegrichtplan wird nun vom 4. März bis 2. April 2019 öffentlich aufgelegt. In der Gemeinde Buttisholz sind wenige Änderungen geplant. Neu führt ein Wanderweg vom Weiler Hetzlige auf dem bestehenden Wegtrasse zum Weiler Neuhus und im Bereich Soppensee wird der bestehende Wanderweg im Bereich der Siedlung leicht auf eine bestehende Wegtrasse umgelegt. Sämtliche Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des RET, Centralstrasse 9, 6210 Sursee und auf der Gemeindeverwaltung während den üblichen Öffnungszeiten auf. Zudem können die Unterlagen unter www.sursee-mittelland.ch eingesehen werden. Personen, Organisationen und Behörden im Perimeter des Richtplans können sich gemäss §§ 6 und 13 PBG bis spätestens am 2. April 2019 (Datum des Poststempels) zu den Unterlagen äussern. Eingaben sind schriftlich an den Regionalen Entwicklungsträger Sursee-Mittelland zu richten.

 

Senkung Einkommensgrenze Prämienverbilligung führt zu Mehrkosten

Der Entscheid der Regierung zur rückwirkenden Senkung der Einkommensgrenze für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsurteil hat auch Einfluss auf die Finanzen der Gemeinde Buttisholz. Die Prämienverbilligung wird je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden finanziert. Auf Empfehlung des Kantons wurde zu Lasten der Rechnung 2018 eine Rückstellung im Betrag von gesamthaft 100'000 Franken für die Jahre 2017 und 2018 für die Nachzahlung der Prämienverbilligung gebildet. Auch für das Rechnungsjahr 2019 ist mit nicht budgetierten Mehrkosten im Umfang von rund 40'000 bis 50'0000 Franken zu rechnen.

 

Wir empfehlen allen Familien und jungen Erwachsenen, das Gesuch für die Jahre 2017 und 2018 baldmöglichst einzureichen. Falls bereits ein Gesuch eingereicht wurde, wird die Berechnung automatisch nochmals vorgenommen. Es ist kein neues Gesuch notwendig. Auskunft gibt die Abteilung Zentrale Dienste, Tel. 041 929 60 70 oder www.ahvluzern.ch.

 

Fasnacht

An der letztjährigen Fasnacht gab es mehrere Reklamationen bezüglich übermässiger Böllerei rund um das Dorf an den Fasnachtstagen. Die Bevölkerung wird daher gebeten, sich bei den Böllereien (Feuerwerke, Böller, Raketen etc.) auf die eigentlichen Fasnachtstage zu beschränken. Zudem müssen die Ruhezeiten (Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und allgemeine Ruhezeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr) eingehalten werden. Die Gemeindeverwaltung bleibt am Nachmittag vom Schmutzigen Donnerstag geschlossen. Ab Freitag, 1. März, sind wir gerne wieder für Sie da. Wir wünschen allen eine rüüdig schöne Fasnacht 2019.

 

Littering

Littering ist die zunehmende Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Papierkörbe zu benutzen. Das gilt auch für den Hundekot. Auch in Buttisholz hat diese Thematik in den letzten Monaten wieder zugenommen. Der Werkdienst muss im und rund um das Dorf viel Abfall einsammeln. Wir rufen daher die Bevölkerung auf, den Abfall und den Hundekot ordnungsgemäss zu entsorgen. Es sind genügend Abfalleimer und Robidog-Behälter aufgestellt. Sie helfen damit zu einem sauberen Dorf bei und unser Werkdienst kann sich anderen wichtigen Aufgaben widmen.

 

Baubewilligung

Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Müller Marcel und Ruth für die Gartenumgestaltung im Gebiet Mülacher.

 

Bild

Littering – Sammelresultat innert drei Monaten entlang der Kantonsstrasse Fürti bis Gattwil.