Gemeinde-Nachrichten

Vandalismus im Dorf wird nicht toleriert

Auf den Vandalismus wurde reagiert. So wurde ein Sicherheitsdienst mit unregelmässigen Einsätzen aufgeboten und auf den öffentlichen Spielplätzen ein Alkohol-, Feuer- und Rauchverbot in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat spricht sich gegen pauschale Abgeltungen im Schulwesen aus. Erweiterte Corona-Massnahmen müssen berücksichtigt werden.

 

In den letzten Wochen und Monaten musste sich die Gemeinde Buttisholz leider vermehrt mit Vandalismus auseinandersetzen. Der Tisch beim Spielplatz Villa Kunterbunt wurde nach den Brandspuren ersetzt und kurzum wieder in Mitleidenschaft gezogen. Im Weiteren wurde ein Stecker zum Kabel der Weihnachtsbeleuchtung sowie ein Plakat beim Jugendlokal Chrüzschüür angezündet. Durch die Hitze tropfte der Blachen auf den darunterliegenden Balken der Holzscheune, so dass dieser zu glimmen begann. Mit viel Glück konnte Schlimmeres vermieden werden. Am 1. Oktober 2020 ist ein Brand in einer alten Scheune ausgebrochen. Die Feuerwehr konnte das Feuer mit 100 Angehörigen der Feuerwehr schnell löschen und es wurde niemand verletzt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Dies sind nur wenige Beispiele von mehreren Delikten. Die Gemeinde Buttisholz duldet solche Vorfälle nicht und hat Strafanzeige gestellt. Personen, welche etwas dazu beobachtet haben oder Angaben zur unbekannten Täterschaft machen können, werden gebeten, dies bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Luzerner Polizei zu melden. Wir danken für Ihre Mithilfe.

 

Aufgrund dieser Vorkommnisse gilt auf den öffentlichen Spielplätzen ab sofort bis auf weiteres ein Alkohol-, Feuer- und Rauchverbot. Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Wir rufen die Bevölkerung auf, die betreffenden Personen bei Widerhandlungen direkt anzusprechen und bzw. oder unverzüglich die Polizei zu kontaktieren.

 

Vernehmlassung – Änderung des Gesetzes zur Volksschulbildung

Der Regierungsrat schickte die Vorlage zur Änderung des Gesetztes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Aktuell zahlt der Kanton Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Volksschulen, welche 50 Prozent der Betriebskosten decken. Die Beiträge basieren auf den durchschnittlichen Betriebskosten der Gemeinden, welche über eine komplexe Berechnung ermittelt werden. Dieses bestehende System soll durch ein für den Kanton und die Gemeinden einfacheres System ersetzt werden. Damit soll zudem auch sichergestellt werden, dass der Kanton und die Gemeinden gemeinsam die Kosten besser steuern können. Gleichzeitig sollen die drei Strukturmodelle der Sekundarschule auf zwei reduziert werden, da nur wenige Gemeinden noch das getrennte Modell führen und die beiden anderen pädagogischen Vorteile aufweisen. Ebenso sollen Kinder im Vorschulalter mit einer Behinderung in einer Kindertagesstätte (KITAplus) heilpädagogisch gefördert werden. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Schulsozialarbeit, die Bezeichnung Leistungsvereinbarung/Leistungsauftrag, die berufspraktische Ausbildung von Studierenden der Pädagogischen Hochschule Luzern an den Volksschulen, die ebenfalls flächendeckend obligatorisch einzuführende frühe Sprachförderung und den Kantonsbeitrag bei den Tagesstrukturen.

 

Die Bildungskommission und der Gemeinderat lehnen die Neuberechnung der Pro-Kopf-Beiträge so kurz nach Einführung des neuen Volksschulkostenteilers 50:50, der Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) bei den Gemeinden und nach einer deutlichen Ablehnung eines Systemwechsels vor gut vier Jahren (2016/17) ab. Aus Sicht der Gemeinde Buttisholz sollen zuerst die Volksschulkosten aus dem harmonisierten Rechnungsmodell 2 gefestigt sein. Die Jahresrechnungen mit HRM2 benötigen noch Justierungen. Auch die Reduktion der Strukturmodelle an der Sekundarschule von drei auf zwei (kooperatives und integriertes Modell) wurde teilweise ablehnend beantwortet. Die Beibehaltung der beiden Strukturmodelle ist richtig, allerdings sollen die Gemeinden das Modell frei wählen können. Innerhalb des Modells fordert der Gemeinderat Buttisholz ausserdem einen grösseren Handlungsspielraum. Dafür sollen vor allem die Bestimmungen für das kooperative Modell angepasst werden. Die Bildung von Stammklassen soll nicht mehr auf Niveau A/B und C beschränkt sein. Vielmehr sollen auch Stammklassen mit anderen Niveauzusammensetzungen ermöglicht werden (zum Beispiel Stammklassen mit nur Niveau A- oder Niveau B/C). Auch ist die Mindestzahl je Jahrgang resp. Stufe aufzuheben. In den Augen des Gemeinderates muss die frühe Sprachförderung auch aufgrund unbekannter Mehrkosten nicht obligatorisch erklärt werden. Heute kann jede Gemeinde selber entscheiden, ob sie ein Angebot anbieten möchte oder nicht. Nicht in jeder Gemeinde macht ein Angebot Sinn. Den restlichen Änderungen wurde zugestimmt.

 

Corona Update

Leider nehmen die Fahlzahlen der Corona Infektionen stark zu. Am letzten Freitag hat der Luzerner Regierungsrat und am Sonntag der Bundesrat neue Vorgaben zur Eindämmung von Corona-Ansteckungen veröffentlicht. Die Gemeinde Buttisholz hält sich selbstverständlich an diese Vorgaben. So wurde ein grosser Teil des Verwaltungspersonals ins Home-Office geschickt. Die Schalteröffnungszeiten bleiben unverändert. Wir bitten die Bevölkerung nur in dringenden Fällen auf die Verwaltung zu kommen. Die meisten Anliegen können auch telefonisch oder mittels E-Mail erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass durch das Home-Office nicht für jedes Anliegen eine Fachperson am Schalter zur Verfügung steht.

 

Die Vereine können ihre Trainings und Proben Stand heute weiterführen. Dazu ist aber ein eigenes Schutzkonzept zwingend nötig. Neue Schutzkonzepte und angepasste Schutzkonzepte sind der Gemeinde Buttisholz via E-Mail zur Kenntnisnahme zuzustellen (gemeinde@buttisholz.ch). Diese werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen, nicht aber genehmigt. Für die Vereinstätigkeit und für Versammlungen ist die durchführende Organisation oder der durchführende Verein verantwortlich. Diese müssen die Schutzkonzepte ihres Verbandes laufend prüfen und bei Bedarf ihre eigenen Schutzkonzepte entsprechend anpassen. Wichtig ist, dass diese auch effektiv umgesetzt werden.

 

In Inneneinrichtungen von öffentlichen Räumen ist eine Maskenpflicht ab 12 Jahren zwingend einzuhalten. Dies betrifft zum Beispiel die Gemeindeverwaltung, die Schulräume und Turnhallen, wie auch das Clublokal vom FC und Tennisclub. Auch in jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa Empfangs-, Garderobe- und Verpflegungsbereichen, besteht generell die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Das bedeutet, dass die Mitglieder mit Gesichtsmasken kommen und gehen. So hoffen wir alle, dass wir mit diesen Massnahmen die Weitergabe vom Virus reduzieren können.

 

Kostenlose Naturberatung im öko-forum

Möchten Sie Ihre Kirschlorbeerhecke ersetzen, Ihren Garten mit Wildblumen oder einheimischen Sträuchern schmücken oder Nischen für Tiere wie Igel und Nützlinge anlegen? Oder haben Sie unbekannte Schädlinge im Garten oder Haus, welche Sie umweltfreundlich bekämpfen wollen? Falls ja, sind Sie bei der Umweltberatung öko-forum am Löwenplatz in Luzern an der richtigen Stelle (oeko-forum@umweltberatungluzern.ch). Öko-forum beratet Sie kostenlos im Umgang mit Schädlingen, Neophyten, unerwünschten Hausbewohnern wie Marder und naturnaher Gartengestaltung.

 

Baugesuche und Baubewilligungen

Folgende Baugesuche sind eingegangen: Bolfing Daniel und Klaus Mabel für den Einbau Kaminrohr im Dorf; Fischer Fredy und Lucia für den Neubau Oekonomiegebäude nach Brandfall im Gebiet Mooshüsli; Germann Heidi für die Erweiterung Ladenlokal im Gebiet Hinterdorf und Schmid Immobilien AG für die Erweiterung Einstellhalle und Raumerweiterung zwischen Einfahrt Einstellhalle und Untergeschoss Haus A (Planänderung zu BG 2019-4002) im Gebiet Obere Matte.

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Aregger AG Bauunternehmung für den Neubau Werkhof inkl. Umgebung (Planänderung zu BG 2019-3675) im Gebiet Gewerbering; neoverwa gmbh für das Fernwärmenetz Etappe 1, St. Ottilienstrasse – Bösgass; Bösch Fredy und Edith für die Sanierung Fassade und Dach im Gebiet Dorf; Renggli Peter für den Ersatz Holzheizung durch Luft/Wasser Wärmepumpe im Gebiet Sebaldematt; Bürgler Daniel und Bucheli Michaela für den Umbau EFH im Gebiet Sebaldematt und Einwohnergemeinde Buttisholz für den Neubau von zwei Löschwasserbehältern im Gebiet St. Ottilien.