Gemeinde-Nachrichten

Sanierungsprojekt für Abfalldeponie Eglisberg bestimmt

Die Abfalldeponie Eglisberg soll mittels Kanalsanierung durch das Berstverfahren saniert werden. Die Projektausarbeitung erfolgt im nächsten Jahr. Buttisholz beteiligt sich an der regionalen Energieplanung. Das Steueramt versendet dieses Jahr keine Fälligkeitsanzeigen, da die Akontorechnungen erst anfangs September verschickt wurden. Das Gemeindearbeitsamt Buttisholz wird bei 1. April 2021 wegfallen.

Im Auftrag der Gemeinde hat die Firma IPSO eco AG aus Rothenburg eine Untersuchung der Deponie Eglisberg vorgenommen. Grund dafür war freigespülter Unrat aus vergangener Zeit. Die Deponie wurde bis Ende der 1970er-Jahre im Gebiet Eglisbergwald betrieben, bis der Kehricht in Ufhusen abgelagert wurde. Die Untersuchung beinhaltete eine historische Aufarbeitung der Archivunterlagen, die Auswertung von Karten- und Bildmaterial sowie Interviews mit Zeitzeugen. Bei der technischen Untersuchung wurde mit Baggersondagen das Deponiegut untersucht sowie der Kanal so gut wie möglich mit einer Kamera befahren. Zudem wurde das Bachwasser chemisch analysiert. In der Deponie wurden wie vermutet viele verschiedene Stoffe abgeladen. Auch Aushub- und Bauschuttmaterial wurde in der Deponie abgelagert. Die Deponie umfasst ca. 12'500 bis 15'000 Kubik Material.

 

Keine schädliche Auswirkung auf Oberflächenwasser

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Abflussleitung unter der Deponie teilweise eingestürzt und von Wurzeln beschädigt ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass Deponiesickerwasser in den Bach gelangt. Eine schädliche Einwirkung auf das Oberflächengewässer konnte laut Bericht nicht nachgewiesen werden. Die Leitung, welche unter der Deponie hindurchfliesst, hat eine zu kleine Dimension für Starkniederschläge. Somit handelt es sich gemäss dem Bericht um einen sanierungsbedürftigen Standort gemäss Altlastenkataster und es müssen Varianten geprüft werden, wie die Deponie saniert werden kann. Insbesondere besteht die Gefahr, dass das Oberflächengewässer verunreinigt wird. Die laut Altlastenverordnung zu schützenden Güter Luft, Boden und Grundwasser sind von der Deponie betroffen.

 

Variante-Studie mit vier Sanierungsmöglichkeiten

Anschliessend hat die Firma Tagmar AG eine Variantenstudie zur Sanierung erstellt, welche die Gemeinde im Herbst 2019 der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie zur Beurteilung zugestellt hat.

 

Variante 1      Gewässerrevitalisierung (Umleitung)

Variante 2      Gewässerrevitalisierung (über Deponiekörper)

Variante 3      Kanalsanierung durch Berstverfahren       

Variante 4      Totalsanierung Deponie         

 

 

Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte (technische Realisierbarkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Umfang der Eingriffe in die Natur usw.) hat die Variante 3 "Kanalsanierung durch Berstverfahren" alle involvierten Personen, wie Gemeinderat, Ingenieur und die kantonalen Dienststellen, überzeugt. Deshalb wird nun als nächster Schritt ein Ingenieurbüro für die Planung des Sanierungsprojektes beauftragt. Die Kostenschätzung für die Variante 3 liegt bei rund 300'000 Franken. Das detaillierte Sanierungsprojekt inklusive Ausführungskonzept muss der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie zur Kenntnisnahme eingereicht werden. Dieses wird gleichzeitig benötigt um Abklärungen beim Bund über allfällige Beiträge aus dem Altlasten-Fonds zu prüfen. Die Sanierung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2022.

 

Umsetzung neues Energiegesetz

Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft. Das Energiegesetz von 1989 wurde durch neue, dem Stand der Technik und der ökologischen Realität entsprechende Vorschriften ersetzt. Das grosse Potenzial zur Einsparung von Energie im Gebäudebereich wird genutzt. Vorschriften wurden harmonisiert und vereinfacht. Unter anderem muss nun bei neuen Häusern ein Teil des Stroms selber erzeugt werden. Ab einer Abweichung von ≥ 1 Kilowatt nicht realisierter Leistung ist eine Ersatzabgabe von 1'000 Franken pro Kilowatt der Gemeinde geschuldet. Die Gemeinde hat diese Ersatzabgabe zweckgebunden zu verwenden. Die Gemeinde wird diese Ersatzabgabe für die Mitfinanzierung von Projekten zum Thema Energie und für die eigene Kommunikation zweckgebunden einsetzen. Aufgrund der Gesetzesänderung muss die Gemeinde zudem eine Energieplanung ausarbeiten. Um Ressourcen und Kosten zu sparen, bietet der regionale Entwicklungsträger (RET) Sursee-Mittelland an, eine gemeinsame regionale Energieplanung zu erstellen. Mit der regionalen Lösung kann zudem mit Beiträgen von Bund und Kanton gerechnet werden. Buttisholz wird sich an der regionalen Energieplanung beteiligen. Die Energieplanung soll im Verlaufe vom 2021 ausgearbeitet werden. Weitere Informationen zum neuen Energiegesetz finden Sie unter https://uwe.lu.ch/Energiegesetz.

 

Kein Versand von Fälligkeitsanzeigen Steuern

In diesem Jahr verschickt das Steueramt Buttisholz keine Fälligkeitsanzeigen. Aufgrund von Corona wurden die Akontorechnungen 2020 erst anfangs September versandt. Da zwischen dem Versand der Akontorechnungen und der Fälligkeitsanzeigen nur zwei Monate liegen würden, wird aus ökonomischer und ökologischer Sicht auf die Zustellung von Fälligkeitsanzeigen verzichtet. Falls Sie den aktuellen Steuersaldo anfragen oder die Akontorechnung anpassen möchten, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Für die fristgerechte Bezahlung der Akontorechnung 2020 bis 31. Dezember 2020 danken wir Ihnen bestens. Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt Buttisholz, Telefon 041 929 60 77 oder per E-Mail steueramt@buttisholz.ch gerne zur Verfügung.

 

Wegfall Gemeindearbeitsamt Buttisholz als Vollzugsorgan ab 1. April 2021

Aufgrund einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und dessen Verordnung (AVIV) sind Anmeldungen auf den Gemeindearbeitsämtern, wie sie zurzeit im Kanton Luzern erfolgen, nicht mehr möglich. WAS wira Luzern (Wirtschaft, Arbeit, Soziales bzw. Dienststelle Wirtschaft und Arbeit) richtet sich auf eine Inkraftsetzung der vorliegenden Gesetzesrevision per 1. April 2021 aus. Eine der erheblichen Änderungen ist die Praxis bezüglich der Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung resp. zum Bezug der Arbeitslosenentschädigung. Diese soll in Zukunft vor allem elektronisch via Zugangsplattform erfolgen oder bei der zuständigen Amtsstelle möglich sein. Die zuständige Amtsstelle ist das WAS wira Luzern bzw. sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Das Arbeitsamt der Gemeinde Buttisholz fällt somit per 1. April 2021 weg. Die versicherten Personen werden von den kantonalen Behörden frühzeitig über das weitere Vorgehen betreffend Übergabe von Gemeinde an WAS wira Luzern informiert.

 

Nachbarschaftshilfe - Kontakte wieder aufnehmen

Die aktuellen BAG-Massnahmen in Bezug auf Covid-19 bringen uns in eine ähnliche Lebenssituation wie in Zeiten des „Lockdowns“ im Frühjahr dieses Jahres. Die bevorstehende kältere und dunklere Jahreszeit kann zudem auf unsere Psyche wirken, besonders bei alleinstehenden Menschen. Aus diesem Grund bitten wir die Bevölkerung von Buttisholz, die Nachbarschaftshilfe im Dorf wieder selbstständig aufzunehmen. Anregungen und interessante Tipps finden Sie auch der Homepage dureschnufe.ch oder auf dem digitalen Dorfplatz crossiety.ch. Für Fragen, Unterstützung, Ideen und Anliegen stehen Patrizia Brunner (Soziokulturelle Animation) und Urs Borer (Diakonie der Pfarrei) gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

 

Patrizia Brunner                                                                       

079 946 34 99                                                                         

patrizia.brunner@buttisholz.ch                                   

 

Urs Borer

077 448 52 73

urs.borer@pastoralraum-im-rottal.ch