Gemeinde-Nachrichten

Prüfung Einbürgerungskommission

Die Gemeinde führt eine Vernehmlassung zur Einführung einer Einbürgerungskommission durch. Rückmeldungen werden bis 29. August entgegengenommen. Um die Schutzbedürftigen des Ukraine-Kriegs aufzunehmen, werden in Buttisholz freie Wohnungen gesucht.

 

Einbürgerungsverfahren heute

Aktuell entscheiden die stimmberechtigten Teilnehmenden der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes eines ausländischen Staatsangehörigen. Es besteht zwar bereits eine Arbeitsgruppe Einbürgerungen, welche sich aktiv mit den Einbürgerungsgesuchen auseinandersetzt und Gespräche führt, diese gibt jedoch dem Gemeinderat im Anschluss lediglich eine Empfehlung ab. Der Gemeinderat entscheidet im Nachgang, mit welchem Antrag das Einbürgerungsgesuch an die Gemeindeversammlung traktandiert wird.

 

Gründe für Prüfung Einbürgerungskommission

Zurzeit dauert der Einbürgerungsprozess in der Gemeinde Buttisholz von der Gesuchseinreichung bis zum Erhalt des Schweizer Bürgerrechtes bis zu drei Jahren. Während der Corona Pandemie wurde der Prozess aufgrund von abgesagten Gemeindeversammlungen weiter verzögert. Eine Einbürgerung via Gemeindeversammlung ist zudem nicht mehr zeitgemäss. Eine Einbürgerungskommission kann Einbürgerungsentscheide zeitunabhängig fällen und den Einbürgerungsprozess entsprechend verkürzen. Zudem hat der Gemeinderat während der letzten fünf Jahre alle 48 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Einbürgerungen gestützt und mit dieser Empfehlung an die Gemeindeversammlung traktandiert. Untenstehend sind einige Vor- und Nachteile bei einer Entscheidung via Einbürgerungskommission aufgeführt.
 

Vorteile

  • Kurzer Entscheidungsweg, Effizienzsteigerung

  • Geschulte Mitglieder (Kurs über Bürgerrechtswesen wird absolviert)

  • Hintergrundwissen, gute Erfahrung der Mitglieder vorhanden

  • Tiefe Auseinandersetzung mit den einbürgerungswilligen Personen

  • Mitglieder werden vom Volk gewählt

  • Gewissenhafte Arbeit

  • Ablehnungen können besser begründet werden
     

Nachteile

  • Volk wird durch Kommissionsmitglieder vertreten

  • Attraktivität Gemeindeversammlung ohne Einbürgerungen kann sinken

 

Vorgehen

Im Zusammenhang mit dem Wir@Talk vom März 2022 hatten die Parteien und weitere Stellen bereits Gelegenheit, zum Wechsel zu einer Einbürgerungskommission Stellung zu nehmen. Die Mehrheit steht einem Wechsel zur Einbürgerungskommission positiv gegenüber.

 

Öffentliche Stellungnahme

Gerne können nun auch Sie, liebe Buttisholzerinnen und Buttisholzer, eine Stellungnahme zur geplanten Einbürgerungskommission abgeben. Ihre Stellungnahme nehmen wir gerne bis am 29.08.2022 an gemeinde@buttisholz.ch oder Gemeinde Buttisholz, Einbürgerungen, Oberdorf 4, 6018 Buttisholz entgegen. Im Herbst wird der Gemeinderat die Rückmeldungen auswerten und einen Antrag für die Gemeindeversammlung vom 30.11.2022 vorbereiten. Bei detaillierten Fragen steht Ihnen Eveline Egli, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste unter Tel. 041 929 60 72 gerne zur Verfügung.

 

Gemeinde sucht Unterkünfte

Basierend auf dem Sozialhilfegesetz hat der Regierungsrat den Verteilungsschlüssel für die Gemeinden (23.5 Personen pro 1'000 Einwohner) festgelegt. Gemäss diesem Verteilungsschlüssel ist die Gemeinde Buttisholz verpflichtet, Unterkünfte für 78 Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat Buttisholz hat den Kanton Luzern ersucht, die Plätze im Minimalzentrum vollumfänglich anzurechnen. Der Entscheid seitens Kanton Luzern ist noch ausstehend. Trotzdem würden der Gemeinde mindestens 6 Plätze (max. 13 Plätze) fehlen.

Falls Buttisholz bis Ende August (Stichtag 1. September 2022) nicht fristgerecht genügend Unterkünfte zur Verfügung bereitstellen kann, ist eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ersatzabgaben beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person:
 

a) für die ersten beiden Monate                          CHF 10.00

b) ab dem dritten bis zum vierten Monat          CHF 20.00 

c) ab dem fünften bis zum sechsten Monat      CHF 30.00

D) ab dem siebten Monat                                     CHF 40.00
 

Die Gemeinde Buttisholz müsste alleine für die ersten sechs Monate Ersatzabgaben von mindestens über CHF 20'000 leisten und ab dem siebten Monat rund CHF 7'200 monatlich aufgrund des Verteilungsschlüssels finanzieren. Sollte der Kanton die Plätze im Minimalzentrum nicht anrechnen, würde die Gemeinde monatlich über CHF 50'000 ab dem siebten Monat tragen müssen.

Der Gemeinderat Buttisholz ruft die Bevölkerung deshalb auf, verfügbarer Wohnraum der Gemeindeverwaltung Buttisholz (Kontaktdaten siehe unten) zu melden. Es sind Wohnungen und Zimmer für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gesucht. Der Wohnraum muss über eine notwendige und funktionstüchtige Infrastruktur verfügen. Die Anforderungen beinhalten:
 

  • Kochherd

  • Backofen

  • Kühlschrank

  • Warmwasser (ausreichend verfügbar)

  • WC

  • Dusche oder Badewanne

  • Zugang zu Waschmaschine

  • Zugang zu Wäschehängeplatz oder Tumbler

  • Zentralheizung

  • Keine Mängel (z.B. unzureichende Raumtemperatur, übermässige Feuchtigkeit, defekte Elektroleitungen oder ungenügender Einfall von Tageslicht)

  • Höchstens 30 Gehminuten von nächst gelegenen Anschluss an der ÖV

  • TV-Anschluss / Internet oder Möglichkeit zum Nachrüsten seitens Mieter vorhanden
     

Bei der Zwischennutzung eines Wohnobjekts muss eine Mindestmietdauer von einem Jahr gewährleistet sein.

Auskünfte erteilt Michel Wacker, Abteilungsleiter Soziales und Gesellschaft (michel.wacker@buttisholz.ch; 041 929 60 79). Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Baugesuche und Baubewilligungen

Folgende Baugesuche sind eingegangen: Rohrer Michael für den Neubau Sitzplatzüberdachung, Gartenhaus und PV-Anlage im Gebiet Tannebach sowie Romano & Christen Management AG für den Neubau Mehrfamilienhaus im Gebiet St. Ottilienstrasse. Die individuellen Auflagefristen können Sie auf unserer Website www.buttisholz.ch oder im Anschlagskasten entnehmen.

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Kaufmann Gertrud für die Sanierung Schopf im Gebiet Hinterdorf; Tschopp Holzindustrie AG für die PV-Anlage im Gebiet Gewerbezone; Wüest Peter für die Sanierung Scheunendach mit PV-Anlage und Hausfassade nach Hagelschaden im Gebiet Berghof; Küng-Burri Sybille und Daniel für den Anbau an bestehendes EFH im Gebiet Arigstrasse; Bösch Jren für die Balkonüberdachung mit Windschutzverglasung im Gebiet Mülacher sowie Brunner David für den Neubau Milchviehlaufstall im Gebiet Grabe.