Prämienverbilligung

Neue Einkommensgrenze bei Prämienverbilligung

Der Luzerner Regierungsrat hat aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 neu auf 78'154 Franken festgesetzt. Die neue Ausgangslage kann Sie wie folgt betreffen:

 

Sie haben eine Ablehnung für das Jahr 2017, 2018 und/oder 2019 wegen Überschreiten der Einkommensgrenze erhalten:

In diesem Fall wird WAS Ausgleichskasse Luzern Ihren Anspruch automatisch noch einmal überprüfen. Sie müssen nicht aktiv werden. Die WAS Ausgleichskasse Luzern wird diese Fälle ab sofort kontinuierlich abarbeiten und rechnet damit, diese bis Anfang Mai abgeschlossen zu haben. Massgebend für die Anspruchsprüfung ist die neu definierte Einkommensgrenze.

 

Sie haben kein Gesuch für die Jahre 2017, 2018 oder 2019 aufgrund der bestandenen Einkommensgrenze eingereicht:

Haben Sie aufgrund der tieferen Einkommensgrenze für die Verbilligung von Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 oder 2019 kein Gesuch gestellt, so können Sie dies bis Ende Oktober 2019 nachholen. Sie haben somit die Möglichkeit, rückwirkend ein Gesuch zu stellen. Es ist sehr wichtig, die jeweils passende Online-Anmeldung für die einzelnen Jahre zu wählen. Die Links für die Anmeldungen finden Sie hier: https://www.ahvluzern.ch/produkte/praemienverbilligung-pv/