Sondersteuern
Abteilung: Sondersteuern
49
Telefon: 041 929 60 70
Vermerk: Die zuständigen Personen befinden sich teilweise im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie persönliche Termine vorgängig per Telefon.
Zu den Sondernsteuern gehören die Grundstückgewinn-, die Handänderungs- sowie die Erbschaftssteuern.
Das Inkasso erfolgt durch das Steueramt.
Vermerk: Die zuständigen Personen befinden sich teilweise im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie persönliche Termine vorgängig per Telefon.