Aufenthaltsausweis verlängern

Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltsausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?

Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns hierzu den bisherigen Aufenthaltsausweis zurück und geben Sie uns an, wie lange Sie den Nebenwohnsitz behalten möchten.