Aktueller Stand Baurechtsvertrag mit der Gass 1911

Seit geraumer Zeit laufen die Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Bau-rechtsvertrages zwischen der Gemeinde Buttisholz und der Stiftung Gass 1911 betreffend Gass Areal. Die Gemeinde Buttisholz und Gass 1911 informieren über den aktuellen Stand der Vertragsunterzeichnung.

In einem früheren Statement wurde darüber informiert, dass die Unterzeichnung des Baurechtsvertrages bis Ende März 2024 erfolgen wird. Jetzt wird die Unterzeichnung bis zum Vorliegen der bereinigten Unterlagen noch einmal nach hinten geschoben. Das liegt an zwei unterschiedlichen Gründen:

René Ziswiler als Initiant vom Projekt Gass 1911 hat nach intensiver Suche die auf Stiftungsgründungen spezialisierte Dachstiftung Fondation des Fondateurs gewinnen können. Die Gründung der Unterstiftung Gass 1911 ist zwischenzeitlich erfolgt. Das bedingte die formelle Anpassung des Vertrages. Die Eckwerte vom Baurechtsvertrag bleiben wie 2021 kommuniziert bestehen.

Der Gemeinderat hat sich entschieden im Rahmen der Dorfentwicklung die Parzellierung auf dem Gebiet Gass definitiv anzupassen und den Parzellenplan komplett zu bereinigen. Die ursprünglich zur Gassparzelle gehörende Sonnhaldenstrasse wird von der Stammparzelle abgetrennt und zu einer eigenständigen Strassenparzelle. Ebenso wurde definitiv ein Teil der Gassparzelle für die Umsetzung vom Projekt Entwicklung Dorfzentrum ausgeschieden und von der Stammparzelle abgetrennt. Dieser Prozess benötigt mehr Zeit als erwartet und kann nicht termingerecht abgeschlossen werden.

Initianten wie auch der Gemeinderat halten fest, dass das Projekt Gass 1911 der Allgemeinheit zugutekommt. Entsprechend erfreut zeigen sich beide, dass die kantonale Steuerbehörde der Stiftung Gass 1911 Steuerbefreiung in Aussicht gestellt hat. René Ziswiler: „Jetzt ist es amtlich, dass das Projekt Gass 1911 gemeinnützig ist und nicht privaten oder wirtschaftlichen Interessen dient. Diese gute Nachricht aus Luzern und die Zusammenarbeit mit der Fondation des Fondateurs unterstützen uns bei der höchst ambitionierten Mittelbeschaffung.“

Aufgrund der positiven Entwicklung halten beide Parteien an der Frist für die Sammlung der benötigten Fördergelder vom 30. Juni 2025 fest. Eine Verlängerung dieser Frist ist für beide Parteien ausgeschlossen. Sowohl Gemeinde als auch der Stiftungsrat sind überzeugt, mit diesen zusätzlichen Schritten zu einem erfolgreichen Gelingen des Projekts Gass 1911 beizutragen.