Gemeinde-Nachrichten

Stellenantritt Patrizia Fussen

Zählung der Leerwohnungen

Öffnungszeiten der Grüngut-Sammelstelle

Allgemeine Leinenpflicht für Hunde

ROBIDOG

Baugesuche und Baubewilligungen

Stellenantritt Patrizia Fussen

Seit dem 1. April 2024 ergänzt Patrizia Fussen das Team der Gemeindeverwaltung Buttisholz. Patrizia Fussen hat die Lehre auf der Stadtverwaltung Sursee absolviert. Nach einigen Jahren in der öffentlichen Verwaltung in Sursee und Zofingen wechselte sie als Projektleiterin Online-Marketing in die Privatwirtschaft. Nun zieht es sie wieder zurück in eine Gemeindekanzlei. Frau Fussen wird mit einem 80%-Pensum für die Einwohnerkontrolle und verwandte Tätigkeiten zuständig sein. Das ganze Team wünscht Patrizia Fussen weiterhin eine gute Einarbeitung.

Mit dem Stellenantritt von Patrizia Fussen ist das Team der Gemeindeverwaltung wieder komplett.

 

Zählung der Leerwohnungen

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir bitten Grundeigentümer, Vermieter oder Verwalter von Mietwohnungen bis Ende April die leerstehenden Wohnungen an die Gemeindeverwaltung Buttisholz mitzuteilen. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Öffnungszeiten der Grüngut-Sammelstelle

Der Frühling steht vor der Tür und damit zusammenhängend auch Gartenarbeiten rund ums Haus. Gerne möchten wir die Bevölkerung auf die geltenden Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle hinweisen. Von Montag bis Samstag zwischen 08.00 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Feiertage) kann das Grüngut fachgerecht entsorgt werden. Dazu gehören natürliche, organische Materialen wie Rasen, Grünschnitt, Gartenabraum, Holstauden usw. Weitere Informationen, welche Materialen wohin entsorgt werden dürfen, finden Sie unter Entsorgungsplan 2024 auf der Webseite der Gemeinde Buttisholz.

 

Allgemeine Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde, die sich näher als 50 Meter zum Waldrand oder im Wald aufhalten. Dies gilt aufgrund der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Auch in der übrigen Jahreszeit ist es sinnvoll Hunde am oder im Wald an der Leine zu führen. Weiter gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung (SRL 725a, §3) ein Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen, soweit nicht nach eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ein Betretverbot besteht.

 

ROBIDOG

Mit der Dog Toilets App können Hundehalter Hundetoiletten und Beutelspender in einem Umkreis von circa 3 km schnell und einfach auffinden. Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten.

 

Baugesuche und Baubewilligungen

Folgende Baugesuche sind eingegangen:

Ulrich Walter für den Anbau eines Fahrsilo, Neubau Jauchegrube und Remise im Gebiet Luternau; Wärmeverbund Buttisholz AG für die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Gebiet Ober-Allmendstrasse, Arigstrasse und Gassmatt

Die individuellen Auflagefristen können Sie auf unserer Website www.buttisholz.ch oder im Anschlagskasten entnehmen.

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:

Bisang Urs für den Umbau Stall, Anbau Jauchegrube und Liegehalle im Gebiet Lütebüel; Huber Immoos AG für die Aufstockung einer Dachwohnung auf Gewerbebau in der Gewerbezone