Start Ausschreibung Studienauftrag Dorfentwicklung

Nach intensiven Vorarbeiten publizierte die Gemeinde Buttisholz am Freitag, 19. April 2024 die Ausschreibung für den Studienauftrag zur Dorfentwicklung. Interessierte Teams (Architekturbüros mit Landschaftsarchitektur- und Verkehrsplanungsbüros) haben bis am 24. Mai Zeit, sich mit einem Bewerbungsdossier und unter Angabe von Referenzen zu präqualifizieren.

Die eingegangenen Bewerbungen werden nach transparenten Kriterien bewertet und die sechs bis acht bestgeeignetsten Teams zum effektiven Studienauftrag zugelassen. Bis im September haben die Teams Zeit, ihre Projektideen einzureichen. Eine Jury wählt auf Grund von vordefinierten Kriterien die drei bis vier Projekte mit dem grössten Entwicklungspotenzial aus, um diese vertieft auszuarbeiten. Die finalen Projekte müssen vor Weihnachten 2024 eingereicht werden. Im Januar werden sie anschliessend juriert.

Die Jury besteht aus Mitgliedern der Gemeinde und Fachexperten. Gemeindeseitig werden die drei Gemeinderäte Franz Zemp (Die Mitte), Oscar Küng (FDP) und Anton Petermann (SVP) sowie Geschäftsführer Kilian Graf in der Jury vertreten sein. Unterstützt werden sie aus fachlicher Sicht von den ausgewiesenen Experten Tanja Temel (dipl. Architektin ETH SIA, Luzern), Josef Zangger (dipl. Architekt ETH SIA, Sempach), Marcus Casutt (Denkmalpflege Kanton Luzern), Sibylle Theiler (dipl. Architektin ETH SIA und Vertretung der Bauberatung Buttisholz, Luzern) und Hansjörg Gadient (Landschaftsarchitekt BSLA, Dipl. Architekt ETH, Chur). Beraten wird die Jury durch eine Echogruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinde und der Parteien, der Kommission für Wirtschafts- und Gewerbeförderung sowie der Jugend- und der Alterskommission.

Nachdem das Siegerprojekt erkoren wurde, erfolgt im ersten Halbjahr 2025 die Erstellung des Bebauungsplanes. Aktuell ist vorgesehen, dass an der Gemeindeversammlung vom November 2025 der Bebauungsplan von der Bevölkerung genehmigt und der Planungskredit abgeholt werden kann.

Gemäss geltendem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Buttisholz gilt auf dem Gass-Gebiet eine Bebauungsplanpflicht. Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist ein Variantenverfahren, welches der Qualitätssicherung dient. Damit ein Variantenverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, bedarf es eines begleiteten Verfahrens mit mindestens drei jurierbaren Projektentwürfen, welche von einer Fachjury und der Gemeinde beurteilt werden. Diesen Kriterien wird mit dem ausgeschriebenen Studienauftrag Rechnung getragen.