Gesuch für Grabarbeiten im öffentlichen Grund

Sie möchten gerne Grabarbeiten im öffentlichen Grund ausführen?

Um Grabarbeiten im öffentlichen Grund ausführen zu können, setzt dies eine Bewilligung voraus. Eine Aufbruchsanzeige ist spätestens 8 Tage vor dem geplanten Baubeginn mit dem untenstehenden Formular inkl. Situationsplan an die Gemeinde Buttisholz zu melden. Mit den Grabarbeiten kann erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung zum Gesuch vorliegt.

Bauherrschaft / Gesuchstellende
Aufbrucharbeiten
Bemerkungen
Bevor Sie das Formular absenden, prüfen Sie bitte die obengenannten Daten auf Ihre Richtigkeit. Bei Bestellauslösung gehen wir von Ihrer stillschweigenden Zustimmung der genannten Bestimmungen aus.