Meldung Ersatz Wärmeerzeuger

Ihr Wärmeerzeuger soll ersetzt oder neu angemeldet werden?

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung, eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind gemäss kantonalem Energiegesetz seit 1.1.2019 meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Gerne dürfen Sie Formular "Meldepflicht gemäss kantonalem Energiegesetz" auf der Webseite des Kantons Luzern ausfüllen.