Reklamebewilligung (temporär)

Die Reklamebewilligungen erfolgen gemäss Wegleitung für Strassenreklamen des Kantons Luzern.

Hinweise zum Aufstellen von Reklamen
Örtliche Veranstalter und Vereine dürfen ihre Reklamen ohne Bewilligung anbringen, sofern das Plakat 1,2 m2 nicht übersteigt. Ansonsten wird eine Bewilligung verlangt, bei kommerziellen Veranstaltungen fällt eine Gebühr an. Auswärtige Werber müssen zwingend ein Bewilligungsgesuch einreichen, welches in jedem Fall kostenpflichtig ist.

Ausserhalb der Bauzone dürfen keine Reklametafeln angebracht werden. Grundsätzlich stehen den Vereinen und örtlichen Veranstaltern die drei Dorfeingangstafeln für die Plakatierung zur Verfügung. Der Strassenabstand für Reklamen beträgt 3 m. Ab einem Geh- oder Fahrradweg ist ein Abstand von 1 m einzuhalten. Die Veranstalter müssen ihre Plakate so platzieren, dass sie andere Plakate nicht verdecken. Weiter dürfen Reklamen nur an beleuchteten Stellen zusätzlich beleuchtet werden.