Ortsplanungsrevision

Grundlage

Bis Ende 2018 müssen gemäss Auftrag vom Kanton Luzern die Gewässerräume ausgeschieden werden. Zudem muss das Bau- und Zonenreglement an die neuen Bestimmungen des seit 1. Januar 2014 gültigen Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern angepasst werden. An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2016 wurden folgende Personen in die Ortsplanungskommission gewählt:

Ständige Mitglieder

  • Franz Zemp, Gemeindepräsident, Guglern 39

  • Oscar Küng, Gemeinderat Bau, Arigstrasse 60

  • Reto Helfenstein, Geschäftsführer, Rainacher 11

  • Markus Lampart, Unter-Allmend 12

  • Roland Küng, Tannebach 37

  • Patrik Ziswiler, Allmend 5

  • René Ziswiler, Allmend 12


Zusätzliche Mitglieder

  • Erwin Häfliger, Unter-Allmend 18, Vertretung Kirchenrat

  • Jans Kevin, Allmend 13, Vertretung Gewerbe

  • Matthias Käch, Sebaldematt 48

  • Sybille Utz-Nick, Gassmatt 37

  • Franz Ziswiler, Luternau 6, Vertretung Korporationsrat


Die Kommission wird mit dem Ortsplaner Roger Michelon, Planteam S AG, Luzern, die Gesamtrevision zu Handen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung durchführen. Die Gemeindeversammlung hat für die Umsetzung einen Kredit von 300'000 Franken gesprochen.

Die Arbeiten wurden im Jahr 2017 begonnen und dauern voraussichtlich drei bis vier Jahre.

 

Mitwirkung/Vorprüfungsbericht

Die Ortsplanungskommission erarbeitete das neue Bau- und Zonenreglement und den neuen Zonenplan. Am 27. Oktober 2018 fand die öffentliche Mitwirkungsveranstaltung (Quartierrundgänge / Informationsveranstaltung) statt. Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 29. Oktober bis 17. Dezember 2018. Während dieser Frist wurden beim Gemeinderat 34 Eingaben eingereicht. Diese Eingaben wurden von der Ortsplanungskommission im Winter/Frühling 2019 behandelt. Gleichzeitig wurden die Unterlagen beim Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht. Diese Vorprüfung dauerte leider viel länger als geplant. Nach einer rund 14-monatigen Bearbeitungsfrist konnte die Gemeinde nur beschränkt an der Ortsplanung weiterarbeiten. Der Vorprüfungsbericht ist per Ende 2019 eingetroffen. Der Bericht wurde mit dem Ortsplanungsbüro und den Kommissionsmitgliedern besprochen. Die offenen Punkte konnten bereinigt werden.

 

Öffentliche Auflage

Das Bau- und Zonenreglement sowie die Gewässerraumfestlegung wurden mit den weiterführenden Rechtsgrundlagen vom 16. September 2020 bis 15. Oktober 2020 öffentlich aufgelegt. Gegen die Auflage des Bau- und Zonenreglements konnte während einer Frist von 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

 

Während der öffentlichen Auflage sind total 19 Einsprachen eingegangen. Davon gilt ein Schreiben als Meinungsäusserung zum Fusswegrichtplan, da gegen den Fusswegrichtplan keine Einsprache eingereicht werden kann. 10 Einsprachen betreffen die Festlegung des Gewässerraums, eine Einsprache betrifft die Festlegung des Gewässerraums und eine Bestimmung im Bau- und Zonenreglement und sieben Einsprachen betreffen das Bau- und Zonenreglement bzw. den Zonenplan. Die Einsprachen wurden mit dem Ortsplaner und der Ortsplanungskommission vorbesprochen. Anschliessend wurden im November und Dezember 2020 Einsprache-Verhandlungen geführt. Ende Dezember 2020 wurde die Einsprache-Protokolle verschickt.

 

Von den 18 Einsprachen wurden in der Zwischenzeit 11 Einsprachen zurückgezogen oder gütlich erledigt. Der Gemeinderat beantragt die 7 offenen Einsprachen abzuweisen.

 

Urnenabstimmung 13. Juni 2021

Die Urnenabstimmung über die Ortsplanung fand am 13. Juni 2021 statt

 

Abstimmungsfrage:

Wollen Sie der Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus

  • Bau- und Zonenreglement (BZR),

  • Zonenplan 1:5'000 / 1:2'500,

  • Teilzonenplan Gewässerraum 1:4'000 /1:2'500 und

  • Bebauungsplan Ortskern inkl. Bebauungsplanvorschriften

unter gleichzeitiger Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen zustimmen?

 

Die Stimmberechtigten haben sich mit 64 Prozent (942 Ja-Stimmen gegenüber 534 Nein-Stimmen) bei einer Stimmbeteiligung von hohen 69 Prozent klar für die Ortsplanungsrevision ausgesprochen.

 

Genehmigung durch Regierungsrat 31. Mai 2023 / Eine Beschwerde eingegangen

Die Rechtsgrundlagen der von den Stimmberechtigten angenommenen Gesamtrevision der Ortsplanung wurden dem Regierungsrat am 5. Juli 2021 zur Genehmigung zugestellt. Zusammen mit der Eingangsbestätigung hat der Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern (BUWD) die Gemeinde informiert, dass eine Beschwerde gegen das Bau- und Zonenreglement eingegangen ist. Eine Grundeigentümerin einer abgewiesenen Einsprache wehrt sich gegen den Volksentscheid. Die Beschwerde richtet sich gegen Artikel 28 vom Bau- und Zonenreglement. In diesem Artikel geht es um die Grünzone innerhalb des Siedlungsgebietes. Die Dienststelle BUWD informiert, dass die verfahrensleitende Anordnung später zugestellt wird. Zur Verfahrensdauer können im jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

 

Der Regierungsrat hat die Ortsplanungsrevision mit Entscheid vom 31. Mai 2022 genehmigt. Ein Artikel im Bau- und Zonenreglement sowie wenige Fälle bei der Ausscheidung der Gewässerräume wurden von der Genehmigung ausgenommen. Es macht keinen Sinn, diese wenigen Fälle mit der erweiterten Ortsplanungskommission zu bearbeiten. Aus diesem Grunde soll die von der Gemeindeversammlung gewählte erweiterte Ortsplanungskommission auf diese Gemeindeversammlung hin aufgehoben werden.

 

Aufhebung erweiterte Ortsplanungskommission

An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 wurde die Auflösung der erweiterten Ortsplanungskommission beschlossen.

 

Zeitplan

14.06.2023 Abrechnung Sonderkredit Ortsplanung

 

Zusatzkredit Ortsplanung 50'000 Franken

Auszug Traktandum Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 ab 19.30 Uhr in der Doppelturnhalle:

An der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2017 wurde der Sonderkredit von 300'000 Franken für die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Damals ging die Gemeinde von einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren aus. Die Abklärungen waren intensiver und dauerten wesentlich länger als geplant. So mussten über 30 Rückmeldungen aus der Mitwirkung und 19 Einsprachen behandelt werden. Auch der Kanton verlangte weitere Abklärungen und seine Vorprüfung dauerte über ein Jahr. Die Stimmberechtigten konnten erst rund vier Jahre später an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 über die Ortsplanungsrevision abstimmen. Die Zustimmung lag bei knapp 64 Prozent. Bis 31. Dezember 2020 sind Kosten von rund 287'000 Franken angefallen. Leider genügt der Restbetrag von 13'000 Franken nicht, um das noch immer laufende Verfahren definitiv abzuschliessen. Gegen den Entscheid der Stimmberechtigten wurde beim Regierungsrat nämlich eine Beschwerde eingereicht. Das Beschwerdeverfahren läuft bei Redaktionsschluss dieser Botschaft immer noch.

 

Ein Zusatzkredit muss eingeholt werden, wenn sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens zeigt, dass der bewilligte Sonderkredit nicht ausreicht. Der Zusatzkredit stockt den Sonderkredit auf. Folgende Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen: Genehmigungskosten Kanton; Kommissionsentschädigung 2021/22; Verfahrensbegleitung Planteam S AG für die Jahre 2021 und 2022; Beschwerdeverfahren; technische Anpassungen; Diverses.

 

Der Gemeinderat beantragt einen Zusatzkredit im Betrag von 50'000 Franken, damit das Ortsplanungsverfahren abgeschlossen werden kann. Er ist überzeugt, dass mit der Genehmigung der Ortsplanung eine aktive Dorfentwicklung bevorsteht.

 

Der Zusatzkredit wurde von der Bevölkerung klar angenommen.