In der ersten Januarhälfte kam es in der Schweiz zu einer Häufung von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln. Betroffen waren unter anderem zwei Silbermöwen im Kanton Thurgau und ein Schwan im Kanton Bern. Im Kanton Luzern hingegen wurden bisher keine Fälle gemeldet. Aufgrund der Situation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) strengere Regelungen eingeführt. Diese gelten vom 16. Januar bis mindestens 31. März und umfassen unter anderem die Einrichtung von Beobachtungsgebieten.
Im Kanton Luzern wurden die folgenden Gebiete als Beobachtungszonen definiert: Reuss, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee, Baldeggersee und Zugersee. Tierhalterinnen und Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, müssen dort spezielle Maßnahmen umsetzen, beispielsweise die Einrichtung einer Hygieneschleuse. Eine vollständige Liste der Maßnahmen ist auf der Website des Kantons verfügbar.
Das Virus kann Menschen nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel gefährlich werden. Personen, die auf tote Wildvögel stoßen, sollten diese nicht berühren und sich stattdessen an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht wenden.