Gemeinde-Nachrichten

Im Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanung sind 34 Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen. Die entworfenen Rechtsgrundlagen werden aber im Wesentlichen gestützt. Der Kantonsrat hat die Sanierung der Kantonsstrasse mit einem Neubau einer Radverkehrsanlage ab dem Weiler Büel in der Gemeinde Nottwil bis zur Kreuzung Länggass in der Gemeinde Oberkirch vom Topf B in den Topf A verschoben. Ein Baustart bis im Jahr 2022 ist denkbar. In der Region Sursee wurde ein regionaler Kulturförderfonds eingeführt.

Mitwirkung Ortsplanungsverfahren

Während dem Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanung vom 27. Oktober bis 17. Dezember 2018 sind total 34 Stellungnahmen eingegangen. Davon sind 17 Stellungnahmen von Privatpersonen, acht von Firmen und Genossenschaften, vier von Interessenvertretungen, vier von Stiftungen, Kommissionen und Behörden und eine von den drei Ortsparteien. Die Eingaben sind breit gefächert und betreffen verschiedene Rechtsgebiete. Es kann aber festgehalten werden, dass die von der Ortsplanungskommission entworfenen Rechtsgrundlagen im Grossen und Ganzen gestützt werden. Alle Eingaben werden in den nächsten Wochen durch die Ortsplanungskommission geprüft. Die Ortsplanungskommission wird dazu eine Stellungnahme schreiben und diese dem Gemeinderat unterbreiten. Zudem muss der Vorabklärungsbericht des Kantons Luzern abgewartet werden. Der Mitwirkungsbericht wird zusammen mit der offiziellen Auflage der Rechtsgrundlagen im Verlaufe das Jahres 2019 veröffentlicht.

 

Bauprogramm Kantonsstrassen 2019 bis 2022

Der Kantonsrat hat das Bauprogramm für die Kantonsstrasse für die Jahre 2019 bis 2022 genehmigt. Die Sanierung mit der Erstellung der Radverkehrsanlage der Kantonsstrasse zwischen Buttisholz und Grosswangen wird im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Sanierung der Kantonsstrasse mit einem Neubau einer Radverkehrsanlage ab dem Weiler Büel in der Gemeinde Nottwil bis zur Kreuzung Länggass in der Gemeinde Oberkirch ist vom Topf B in den Topf A aufgestiegen. Das bedeutet, dass der Kanton die Wichtigkeit erkannt hat und ein Ausführungsstart ab dem Jahr 2022 geplant ist. Die Gesamtkosten werden rund 9 Millionen Franken betragen. Die Aufnahme ins Bauprogramm des Kantons ist Voraussetzung, aber keine Garantie dafür, dass Strassenbauvorhaben in der Bauprogrammperiode ausgeführt werden können.

 

Einführung Regionaler Kulturförderfonds

Die Gemeinden des Regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland haben an der letzten Delegiertenversammlung beschlossen, ab 1. Januar 2019 einen regionalen Kulturförderfonds einzuführen. Der Fonds wird mit Beiträgen der Gemeinden und des Kantons Luzern gespiesen. Die Beiträge der Gemeinden setzen sich aus 87 Rappen pro Einwohner/in zusammen. Mit diesen Mitteln können professionell ausgerichtete Kulturprojekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt werden, welche den Förderkriterien entsprechen. Ausführliche Informationen zur regionalen Kulturförderung finden Sie unter www.kultur-sm.ch. Zur Kultur-Region zählen die Gemeinden Beromünster, Büron, Buttisholz, Eich, Geuensee, Grosswangen, Knutwil, Mauensee, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee, Triengen und Wauwil. Die regionale Kulturkommission unter der Leitung von Priska Galliker, Knutwil, hat ihre Arbeit aufgenommen. Gesuche können ab sofort eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Website www.kultur-sm.ch. Kulturprojekte können erstmals Ende des ersten Quartals dieses Jahres von Mitteln aus dem Förderfonds profitieren.

 

Neues Energiegesetz ist in Kraft

Per 1. Januar ist das neue Energiegesetz des Kantons Luzern in Kraft getreten. Dieses beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen, welche berücksichtigt werden müssen. So muss unter anderem bei einem Neubau von Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäuden ein Energieausweis GEAK erstellt werden. Der GEAK gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Zentrale Elektroheizungen dürfen nicht mehr installiert werden. Bestehende Elektroheizungen und –boiler müssen innert 15 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden. Falls eine Heizung ersetzt wird, muss dies mit dem Onlineformular unter www.energiemeldungen.lu.ch der Gemeinde gemeldet werden. Es müssen 10 % des Energiebedarfs für die Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Energie gespiesen werden. Bei neuen Häusern soll ein Teil des Stroms selber erzeugt werden oder eine Ersatzabgabe beglichen werden. Das Energiegesetz bietet die rechtliche Grundlage, thermische Netze und zentrale Kühl- und Heizanlagen aktiv zu fördern. Grossbetriebe können rechtlich verpflichtet werden, ihren Strombedarf zu analysieren, um Verbesserungen zu erzielen. Die öffentliche Hand ist verpflichtet, mit einem guten Beispiel voranzugehen. Auf der Website der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie www.uwe.lu.ch sind alle Änderungen, welche das neue Gesetz mit sich bringt, übersichtlich dargestellt.

 

Förderprogramm Energie 2019 – Ersetzen Sie Ihre alte Heizung 

Ab 1. Januar fördert der Kanton Luzern neu Wärmepumpen. Mit Fördermitteln aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe schafft der Kanton finanzielle Anreize, bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Der Einbau einer Wärmepumpe ist klimafreundlicher und in den meisten Fällen einfach realisierbar. Der Basisförderbeitrag für eine Aussenluft-Wärmepumpe beträgt 2'500 Franken, jener für eine Anlage welche eine höherwertige Wärmequelle (Erdwärme oder Grundwasser) nutzt 4'000 Franken. Zusätzlich wird ein Leistungsbeitrag vergütet. Er richtet sich nach der installierten thermischen Heizleistung und beträgt 100 Franken für die Aussenluft-Wärmepumpe bzw. 300 Franken für Wärmepumpen mit höherwertiger Wärmequelle – jeweils pro Kilowatt Nennleistung. Fördergelder können nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um die Hauptheizung des Gebäudes handelt und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt wird. Neben dem Heizungsersatz werden alle bestehenden Fördermassnahmen, allen voran die Sanierung der Gebäudehülle aufrechterhalten. Für Fragen kontaktieren Sie die Energieberatung Luzern (041 412 32 32). Mit den Fördermitteln entstehen Aufträge beim lokalen Gewerbe und der Kanton Luzern leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

 

Baubewilligungen

Folgende Baugesuche wurden eingereicht: Strassengenossenschaft Schlossstrasse für die Sanierung der Schlossstrasse mit Trottoirausbau im Gebiet Schlossacher sowie Marcel und Ruth Müller für die Gartenumgestaltung im Gebiet Mülacher. Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Einwohnergemeinde Buttisholz für den Umbau Haus B beim Wohnzentrum Primavera im Gebiet Arigstrasse sowie Aregger AG Bauunternehmung für die Terrainaufschüttung im Gebiet Gewerbering.