Gemeinde-Nachrichten

Über 40 Freiwillige

Für das Projekt Nachbarschaftshilfe "Gemeinsam für Buttisholz" haben sich innert wenigen Tagen über 40 Freiwillige gemeldet. Die Gemeindeversammlung vom 18. Mai wurde abgesagt. Stattdessen findet am 28. Juni eine Urnenabstimmung statt. Die Einreichefrist für die Steuererklärung wurde vom 31. März auf den 31. Mai verlängert. Franz Zemp (CVP) wurde als Gemeindepräsident und Anita Lustenberger (CVP) als Gemeinderätin bestätigt. Neu in den Gemeinderat wurden Oskar Küng (FDP), Toni Petermann (SVP) und Thomas Tschuppert (CVP) gewählt.

 

Seit dem Beginn der Corona-Krise wurde die Nachbarschaftshilfe "Gemeinsam für Buttisholz" ins Leben gerufen. Das Ziel der Nachbarschaftshilfe ist, Personen, welche zu einer Risikogruppe gehören, unbürokratisch zu helfen. Die Hilfestellung steht auch weiteren Personen zur Verfügung. Über 20 Mitglieder aus dem Verein Senioren Aktiv nehmen mit Personen aus einer Risikogruppe telefonisch Kontakt auf. Für Hilfeleistungen haben sich innert wenigen Tagen über 40 Freiwillige, darunter auch Jugendliche, gemeldet. Das ist grossartig. Herzlichen Dank für diese Unterstützung. Die bisherigen Anfragen zeigen, dass viele Hilfeleistungen direkt zwischen den Familienangehörigen oder Nachbarn organisiert werden konnten. Dies ist ein positives Zeichen für unseren sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde. Falls jemand trotzdem Hilfe benötigt und möglicherweise nicht angefragt wurde, kann man sich bei Patrizia Brunner, Soziokulturelle Animation für Jugend und Alter (Tel. 079 946 34 99; patrizia.brunner@buttisholz.ch) oder Urs Borer, Diakonieverantwortlicher Pfarrei (Tel. 077 448 52 73; urs.borer@pastoralraum-im-rottal.ch) melden.

 

Urnenabstimmung statt Gemeindeversammlung

Der Regierungsrat hat mit einem Beschluss über die Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus die Möglichkeit geschaffen, die Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2020 im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchzuführen. Eine Gemeindeversammlung am 18. Mai 2020 unter Betrachtung der vorher stattfindenden Parteiversammlungen durchzuführen, ist unrealistisch. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund entschieden, dass ausnahmsweise im Frühsommer eine Urnenabstimmung anstelle der geplanten Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2020 durchgeführt wird. Die Urnenabstimmung findet am 28. Juni 2020 statt. Gemäss Verordnung vom Regierungsrat findet vor einer Urnenabstimmung im Jahr 2020 keine Orientierungsversammlung statt.

 

Weitere Massnahmen

Der Kanton Luzern hat verschiedene Massnahmen beschlossen, um der besonderen Lage Rechnung zu tragen. Die Gemeinde unterstützt diese Massnahmen. Der Versand der Mahnungen für die Steuererklärungen 2019 wird in den Juni 2020 verschoben. Die generelle Frist für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird damit faktisch bis 31. Mai 2020 verlängert. Unselbständigerwerbende mit Steuervertreter und Selbständigerwerbende haben eine generelle Frist bis 31. August 2020. Juristische Personen haben die Steuererklärung innerhalb von acht Monaten nach Geschäftsabschlussdatum einzureichen.

 

Auf den Versand von Zahlungsmahnungen für fällige Beträge der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer wird für alle Steuerpflichtigen bis auf Weiteres verzichtet und damit die Zahlungsfrist faktisch verlängert. Der Regierungsrat und der Gemeinderat erwarten, dass Personen, welche sich nicht in einer Notlage befinden, die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist einhalten. Bis 31. Mai 2020 werden keine neuen Betreibungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer eingeleitet. Für die Zeit bis zum 19. April 2020 gilt zudem ein Rechtsstillstand im Betreibungswesen, während dem die Betreibungsämter keine Zustellungen an die Schuldner machen. Der für Juni geplante Versand der Akontorechnungen 2020 für die Staats- und Gemeindesteuern wird verschoben (vorläufige Planung: August 2020).

 

Bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der direkten Bundessteuer werden für das Kalenderjahr 2020 keine Verzugszinsen verrechnet. Die mit 2. April 2020 datierten Veranlagungen/Rechnungen sind bereits produziert und werden verschickt. Für die Zeit vom 21. März bis zum 19. April 2020 wurde ein Stillstand der Fristen verfügt, was zu einer Verlängerung der Einsprache- und Beschwerdefristen führt. Zum Beispiel beginnt die dreissigtägige Einsprachefrist bei den mit Datum 2. April 2020 zugestellten Veranlagungen erst am 20. April 2020 zu laufen. Weiter hat die Gemeinde sämtliche Unternehmerrechnungen, ohne die Zahlungsfrist abzuwarten, sofort bezahlt.

 

Gemeinderatswahlen

Der Gemeinderat ist für die nächste Legislaturperiode vom 1. September 2020 bis 31. August 2024 wieder komplett. Alle fünf Kandidierende haben das absolute Mehr im ersten Wahlgang problemlos geschafft. Gemeindepräsident Franz Zemp wurde mit 670 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 369 Stimmen gewählt. Als Mitglieder in den Gemeinderat wurden mit 738 Stimmen Oskar Küng (FDP, neu), mit 794 Stimmen Anita Lustenberger (CVP, bisher), mit 777 Stimmen Anton Petermann (SVP, neu) und mit 765 Stimmen Thomas Tschuppert (CVP, neu) bei einem absoluten Mehr von 438 Stimmen gewählt. Wir gratulieren zur Wahl und freuen uns auf eine gewinnbringende Zusammenarbeit. Der Gemeinderat konstituiert sich im September 2020 selber. Das heisst, die Zuteilung der Aufgabenbereiche für jedes Mitglied im Gemeinderat erfolgt erst im Herbst. Einzig der Gemeindepräsident ist direkt in sein Ressort gewählt worden.

 

Arbeitsvergabe Entlastungsbauwerk

Das Entlastungsbauwerk kurz vor der ARA muss bekanntlich neu gebaut werden, da eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Die Baumeisterarbeiten, welche unter dem Kredit "Generelle Entwässerungsplanung" (GEP) laufen, konnten an die einheimische Firma Aregger AG vergeben werden. Die Arbeiten starten diesen Frühling.

 

Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Das Bundesparlament hat einer Gesetzesrevision zugestimmt, welche per 01. Januar 2021 in Kraft tritt. Auch der Kanton Luzern wurde eingeladen zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes «Anpassung zur Administrativen Entlastung» Stellung zu nehmen.

 

Eine der erheblichen Änderungen ist die Praxis bezüglich der Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung resp. zum Bezug der Arbeitslosenentschädigung. Diese sollen neu nur noch elektronisch oder bei der zuständigen Stelle möglich sein. Anmeldungen auf den Gemeindearbeitsämtern, wie sie zurzeit im Kanton Luzern erfolgen, sollen ab 01. Januar 2021 voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Für die Gemeinden im Kanton Luzern würde dies bedeuten, dass die personellen Ressourcen im Gemeindearbeitsamt für die Begleitung von Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug der Arbeitslosenentschädigung nicht mehr notwendig wären.

 

Regierungsrat Guido Graf hat dies im Namen und Auftrag des Regierungsrates wahrgenommen und darauf hingewiesen, dass der Kanton Luzern nicht von der aktuellen Praxis abweichen will. Die Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung soll weiterhin in den Gemeindearbeitsämtern erfolgen.

 

Alimentenhilfe – Bevorschussung / Teilbevorschussung der Kinderalimente

Der Kantonsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, das Sozialhilfegesetz (SHG) und die Sozialhilfeverordnung (SHV) per 1. März 2020 in Bezug auf die Alimentenhilfe zu ändern. Es wurde die Teilbevorschussung der Kinderalimente eingeführt. Mit der Einführung der Teilbevorschussung kann der Schwelleneffekt beseitigt, der Erwerbsanreiz verbessert und der Grundsatz "Arbeit muss sich lohnen" gestärkt werden.

 

Der Anspruch auf Bevorschussung bzw. Teilbevorschussung muss geprüft werden und darf eine vom Kanton festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bis das massgebende Einkommen eine bestimmte Grenze erreicht, werden die ausstehenden Unterhaltsbeiträge voll bevorschusst. Der Umfang der Bevorschussung richtet sich dabei nach dem im Rechtstitel genannten und nicht geleisteten Unterhaltsbeitrag. Die Bevorschussung darf den Betrag der maximalen Waisenrente nicht übersteigen. Überschreitet das massgebende Einkommen eine bestimmte Grenze, reduziert sich die Bevorschussung im Verhältnis der Höhe des massgebenden Einkommens zu dieser Grenze (Teilbevorschussung), bis der Anspruch ganz entfällt.

 

Kommen Alimentenschuldner und -schuldnerinnen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die unterhaltsberechtigte Person oder deren gesetzliche Vertreterin bzw. deren gesetzlicher Vertreter an die zuständige Stelle der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes wenden. Die Regionale Alimentenhilfe Sursee führt diese Dienstleistung im Auftrag der Gemeinde Buttisholz und diversen anderen Gemeinden durch. Haben Sie den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Buttisholz, so melden Sie sich telefonisch bei der Regionalen Alimentenhilfe Sursee (Tel. 041 926 90 67 oder 041 926 90 60). Diese informiert Sie über das Vorgehen und vereinbart mit Ihnen einen Besprechungstermin.

 

Infostelle Demenz - Pilotprojekt «Zugehende Beratung»

"Zugehende Beratung" ist ein neues Angebot der Infostelle Demenz. Das zweijährige Pilotprojekt (April 2019 bis April 2021) wird in Zusammenarbeit mit Alzheimer Luzern und der Pro Senectute Kanton Luzern im Rahmen des Kantonalen Programms Gesundheit im Alter sowie der Demenzstrategie Kanton Luzern 2018 – 2028 umgesetzt. Es wird von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziell unterstützt.

 

Bei der zugehenden Beratung werden die betroffenen Familien durch Hausbesuche, Familienberatung und kontinuierliche Begleitung gestärkt, gestützt und entlastet. Die Zuweisung erfolgt durch die Memory Clinic Zentralschweiz. Ziel des Pilotprojekts ist es zu dokumentieren, wie sich die zugehende Beratung auf die Lebensqualität aller Beteiligten insbesondere der pflegenden und betreuenden Angehörigen auswirkt. Ausserdem werden nach der Pilotphase Bedarfszahlen für den Kanton Luzern vorliegen. Ein weiteres Ziel ist die künftige Finanzierung sicherzustellen. Der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) nimmt als Vertretung der Gemeinden in der Steuergruppe Einsitz.