Gemeinde-Nachrichten

Ein Projektteam hat ein Konzept erarbeitet, das die Umsetzung von rund zehn der zwanzig entwickelten Nutzungsideen auf dem Areal Gass vorsieht. Der Gemeinderat unterstützt das Projektteam. Die Mitarbeitenden der CKW werden bis 15. Oktober die Stromzähler ablesen. Die Prämienverbilligung kann bis Ende Oktober angemeldet werden. Im Herbst sollen Bäume und Hecken zurückgeschnitten werden.

Im Jahr 2019 wurde die dritte Phase der Zentrumsentwicklung abgeschlossen. In der vierten und letzten Phase geht es um die Umsetzung der in der dritten Phase ermittelten Nutzungsstrategien. Ausgehend von den Arbeiten der Zentrumsentwicklung hat ein Projektteam ein Konzept erarbeitet, das die Umsetzung von rund zehn der zwanzig entwickelten Nutzungsideen auf dem Areal Gass vorsieht. Zum Projektteam gehören René Ziswiler, Irene Arnold, Agi Gehrig und Marina Fahrenbach. Ausser Marina Fahrenbach, welche in Grosswangen zu Hause ist, wohnen alle Initianten in der Gemeinde Buttisholz. Konkret soll die Liegenschaft Gass mit den bestehenden Gebäuden umgenutzt und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Über die konkreten Ideen der Initianten wird auf den Artikel des Projektteams "Gass 1911" verwiesen. Der Gemeinderat unterstützt das Projektteam, da die anvisierten Nutzungen der Strategie der Zentrumsentwicklung entsprechen. Mit verschiedenen direkt betroffenen Personen wurden bereits gewinnbringende Gespräche geführt. Am Samstag, 14. November 2020 um 09.00 Uhr findet im Gemeindessaal zum anvisierten Projekt eine Informationsveranstaltung statt. Der Gemeinderat arbeitet zudem weiter an einer Testplanung bzw. einem Wettbewerb für den weiteren Dorfkern. Die Erarbeitung eines Bebauungsplans bleibt nach wie vor das mittelfristige Ziel.

 

Zählerablesen CKW

Ab 1. Oktober sind Mitarbeitende der CKW wieder unterwegs um bei den Kundinnen und Kunden die Stromzähler abzulesen. Die Zählerablesungen dauern voraussichtlich bis 15. Oktober und erfolgen jeweils ohne vorherige Anmeldung. Das Ablesepersonal ist gut erkennbar. Es trägt entweder Arbeitskleider oder eine beschriftete Leuchtweste von CKW. Auf Wunsch weisen sie sich gerne mit ihrem Personalausweis aus. Die aktuellen Corona-Schutzmassnahmen werden berücksichtigt. CKW liest die Zähler quartalsweise in vier verschiedenen Gebieten ab. Pro Kunde wird somit jährlich einmal der Zähler abgelesen. In der bevorstehenden Tranche werden die Zählerdaten der Gemeinde Buttisholz erfasst.

 

Prämienverbilligung 2021

Bereits ist das nächste Prämienverbilligungsjahr angebrochen. Mit der Prämienverbilligung können Personen, für welche die Krankenkassenprämien eine finanzielle Belastung darstellen, Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragen. Haben Sie Ihr Prämienverbilligungsgesuch für das Jahr 2021 bereits eingereicht? Die Anmeldung ist bis spätestens am 31. Oktober 2020 bei der WAS, Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, einzureichen. Die Anmeldung kann auch direkt im Internet unter https://ipv.was-luzern.ch/ipv2021/ ausgefüllt werden. Erfolgt die Anmeldung nach dem 31. Dezember 2020, besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Weitere Auskünfte zur Prämienverbilligung finden Sie unter https://www.ahvluzern.ch.

 

Wie feuert man richtig?

Holzheizungen sind zwar klimafreundlich, sie können aber auch Emissionen verursachen. Aus diesem Grund sollten Holzfeuerungen, die zu Heizzwecken genutzt werden, jährlich ein- bis zweimal durch den Kaminfeger gereinigt werden. Nur gelegentlich genutzte Wohnraumfeuerung sollten jährlich kontrolliert und alle drei bis fünf Jahre in Absprache mit einer Fachperson gereinigt werden. Der unsachgemässe Gebrauch einer solchen Feuerung kann erhebliche Mengen an Luftschadstoffen verursachen. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Personen richtig feuern, von oben mit sauberem, trockenem Holz in der richtigen Stückgrösse. Abfall gehört in keine Holzheizung und in kein Cheminée. So steht einem warmen Zuhause in der kalten Jahreszeit nichts mehr im Wege.

 

Bäume und Hecken schneiden

Im Herbst ist es Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Dadurch leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

§ 86 des Strassengesetzes verpflichtet Grundeigentümer, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von Ästen und Hecken freizuhalten. Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 m im Fahrbahnbereich und 2.5 m bei Trottoirs. In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 cm sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird. Zudem darf die Wirkung der Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.

Die Grundeigentümer sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haf-tungsfragen gebeten, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Im Hochwasserprofil von Gewässern sind die Sträucher zurückzuschneiden und die Böschungen zu mähen. Unterlässt der Grundeigentümer die notwendigen Arbeiten, kann der Werkdienst die in den Strassenraum hineinragenden Äste und andere Bepflanzungen auf das gesetzliche Mass zurückschneiden und die Kosten an den Grundeigentümer weiterverrechnen. Die Gemeinde dankt für das Verständnis und den notwendigen Baum- und Strauchschnitt.

 

eUmzug

Seit dem 1. Oktober kann eine Adressmutation (Zuzug, Umzug, Wegzug) auch online durchgeführt werden, was das persönliche Erscheinen auf der Gemeindeverwaltung erübrigt. Der Link befindet sich auf der Webseite der Gemeinde Buttisholz im Register «Oft gesucht». Um den Dienst nutzen zu können, muss die ausführende Person volljährig und handlungsfähig sein. Weiter müssen folgende Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sein, damit die Meldung im System verarbeitet werden kann: Die Personen müssen das Schweizer Bürgerrecht haben oder einen gültigen Ausländerausweis (ausgenommen Ausweis N und S) besitzen. Personen mit Wochenaufenthalt können den Dienst nicht nutzen. Weitere Informationen können Sie auf unserer Webseite oder unter https://www.eumzug.swiss/ entnehmen.