Gemeinde-Nachrichten

Gemeindeverwaltung im Zeichen von Wir@Buttisholz

Seit letzter Woche steht auch das Dorfzentrum mit dem Hissen der Fahnen am Eingang zur Gemeindeverwaltung ganz im Zeichen von Wir@Buttisholz. In nächster Zeit werden weitere Flaggen an den jeweiligen Dorfeingängen von Buttisholz folgen. Die öffentliche Beleuchtung im Dorfzentrum wird überprüft. Gegen das Baugesuch zur Sanierung des alten Lehrerheims sind keine Einsprachen eingegangen. Gegen das Baugesuch der Sunrise Communications AG für den Umbau einer Mobilfunkanlage auf neuste Technologie (5G) auf dem Grundstück der Pumpstation ARA ist während der Auflagefrist eine Einsprache einer Privatperson eingegangen.

Planung Dorfzentrum

Wie bereits Ende des letzten Jahres kommuniziert, arbeitet der Gemeinderat weiter an der Entwicklung des Dorfkerns. Aufgrund der erfreulich angebahnten Entwicklung im Dorf Süd (Architekturwettbewerb GAB Genossenschaft „Einkaufen unter einem Dach“) und Dorf Nord (Eröffnung Gasthaus Hirschen AG, Projekt Gass 1911) sind für das Dorfzentrum unter den neuen Parametern die Mobilität, der Verkehr und die Freiräume zentral. Diese Fragestellungen sollen durch ein Variantenverfahren beantwortet werden. Dies immer mit dem Ziel am Schluss ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Dorfzentrum zu haben. Ein Bebauungsplan ist gemäss unserem Bau- und Zonenreglement eine zwingende Voraussetzung für bauliche Massnahmen (z.B. Platzgestaltung, Strassenraumgestaltung, Freiräume, usw.) und führt zu einer Rechtssicherheit für die Zukunft. Bei der Erarbeitung der Grundlagen für das Variantenverfahren wird der Gemeinderat von der Firma OrtsWerte GmbH mit Projektleiterin Mary Sidler aus Sempach unterstützt. Das Ziel wurde so definiert, dass der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 über das anvisierte Verfahren informieren kann. Eine Interessengemeinschaft Chäsistrasse mit einigen Anwohnern und Grundstückbesitzern entlang der Chäsistrasse hat den Gemeinderat aufgefordert in diesem Zusammenhang auch das Verkehrsthema anzugehen. Den Planern sollen verbindliche Vorgaben gemacht werden, unter anderem dass die Allee vom Busverkehr befreit und eine neue Lösung nördlich des Dorfbaches gesucht wird. Der Gemeinderat hat der IG Chäsistrasse geantwortet, dass die Thematik des Verkehrs, insbesondere des öffentlichen Verkehrs inkl. Bushaltestellen in den Aufgabenbeschrieb für das Variantenverfahren aufgenommen werden. Ein Variantenverfahren beinhaltet eine Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten.

 

Prüfung öffentliche Beleuchtung im Dorfzentrum

Ende Januar fand ein Treffen mit Vertretern des Kantons Luzern und der Gemeinde Buttisholz statt, um die öffentliche Beleuchtung im Dorfzentrum zu begutachten. Die Besprechungsteilnehmenden waren sich einig, dass im Dorfzentrum im Bereich der öffentlichen Beleuchtung Optimierungspotential vorhanden ist. Der Gemeinde Buttisholz wie auch dem Kanton Luzern sind die Verkehrssicherheit und insbesondere jene der schwächeren Verkehrsteilnehmenden sehr wichtig. Besonders herausfordernd ist in Buttisholz das Ortsbild von nationaler Bedeutung als auch die Verkehrssicherheit unter einen Hut zu bringen. Damit in Zukunft beide Aspekte berücksichtigt werden können, soll eine optimale Lösung durch einen erfahrenen Lichtplaner erarbeitet werden. In den kommenden Wochen wird eine Startsitzung zwischen den Parteien stattfinden. Ziel der Gemeinde Buttisholz ist es, das neue Beleuchtungskonzept im Jahr 2022 umzusetzen.

 

Häckseldienst startet am 3. März 2021

Auf Voranmeldung können Sie Ihr Baum- und Strauchschnittmaterial abführen lassen. Das erste Häckseldatum ist am Mittwoch, 3. März 2021. Bitte füllen Sie spätestens einen Tag im Voraus das Formular "Häckseldienst anmelden" auf unserer Website www.buttisholz.ch im Onlineschalter aus. Der Werkdienst wird anschliessend das Baum- und Strauchschnittmaterial vor Ort häckseln.

 

Einjährige Rahmenvereinbarung mit Pro Senectute Kanton Luzern

Die dreijährige Rahmenvereinbarung der Pro Senectute Kanton Luzern für die Sozialberatung lief Ende 2020 aus. Die neue Rahmenvereinbarung gilt als einjährige Übergangslösung, um die Dauer der zukünftigen Vereinbarung mit der vierjährigen Vertragsperiode des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV; 2022-2025) gleichzuschalten. Die Vereinbarung endet ohne Kündigungsfrist per 31. Dezember 2021. Aufgrund der Neuverhandlungen des Subventionsvertrages des BSV mit Pro Senectute Schweiz, welcher per 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird eine Überprüfung der Finanzierung der Sozialberatung vorgenommen.

 

Die Sozialberatung richtet sich an Menschen im Pensionsalter gemäss AHV-Gesetz unter Berücksichtigung von verletzlichen Zielgruppen und deren Angehörigen und Bezugspersonen. Das hauptsächliche Wirkungsziel ist die Herstellung, der Erhalt und die Wiederherstellung der Selbständigkeit, die Stärkung der Ressourcen sowie die Teilhabe der Klientinnen und Klienten in ihrem Umfeld. Ein zweites Wirkungsziel besteht in der materiellen Absicherung von Klientinnen und Klienten in schwierigen Lebenssituationen. In folgenden sechs Themenschwerpunkten erbringt Pro Senectute Kanton Luzern für die definierte Zielgruppe Informations- und Beratungsleistungen:

  • Erstberatung (Generelle Auskünfte zu altersspezifischen Fragen, Prüfung der Zuständigkeit und Triage an Dritte)
  • Finanzen (Information und Beratung zu finanziellen und administrativen Hilfen inkl. Erschliessung von Leistungen der öffentlichen Hand und individuellen Finanzhilfen)
  • Gesundheit (Information und Beratung zu Angeboten der Pflege und Betreuung)
  • Wohnen (Information und Beratung zu Wohnen zu Hause / im Heim)
  • Lebensgestaltung (Information und Beratung bei persönlichen Fragen)
  • Recht (Information und Beratung bei rechtlichen Fragen)

 

Das Angebot der Sozialberatung wird von den Vertragsgemeinden, vom Bundesamt für Sozialversicherungen und Pro Senectute Kanton Luzern finanziert. Die Pro Senectute Kanton Luzern untersteht für altersspezifische Fragen ausdrücklich der Schweigepflicht, so dass die Anfragen vertraulich behandelt werden. Bei Altersfragen steht Ihnen auch Klara Ineichen-Tschuppert, Ortsvertreterin Buttisholz, unter 041 928 13 24 oder 078 772 85 00, telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Im Weiteren ist Patrizia Brunner, Soziokulturelle Animation der Gemeinde Buttisholz, zuständig für die Altersarbeit (Anlaufstelle Alter) und telefonisch unter 079 946 34 99 (Dienstag bis Freitag) erreichbar.

 

Baugesuch Sanierung altes Lehrerheim

Zurzeit läuft das Baubewilligungsverfahren zur Sanierung des alten Lehrerheims. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das geplante Projekt eingegangen. Unter der Leitung von Markus Käppeli, Präsident der Baukommission, Oscar Küng, Gemeinderat Bau und Michel Wacker, Abteilungsleiter Schule und Soziales wird die Sanierung vorbereitet. Für das Architektur- und Bauleitungsverfahren konnte in einer Ausschreibung die einheimische Firma Kevin Jans Architekt GmbH engagiert werden.

 

Einsprache gegen die Mobilfunkanlage 5G

Die Sunrise Communications AG hat am 22. Dezember 2020 das Baugesuch für den Umbau einer Mobilfunkanlage auf die neuste Technologie (5G) auf dem Grundstück der Pumpstation ARA eingereicht. Während der Einsprache- und Auflagefrist ist eine Einsprache einer Privatperson eingegangen. Der Einsprache wurden diverse Unterschriftenlisten beigelegt, auf welchen Einwohnerinnen und Einwohner die Einsprache gegen die Mobilfunkantenne unterstützen. Nun ist das Einspracheverfahren durchzuführen bevor das Baugesuch bewilligt oder abgewiesen werden kann.

 

Baubewilligung

Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Hodel Josef für den Einbau Balkontüre, Ersatz Fenster im Gebiet Dorf

 

Foto

(von links nach rechts) Erwin Arnet, Werkdienstleiter, und Daniel Ziswiler, Mitarbeiter Werkdienst, hissen die Flagge Wir@Buttisholz vor der Gemeindeverwaltung.