Amtliche Beglaubigungen
Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Für eine solche Beglaubigung müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erscheinen. Bei Geschäften, welche die Unterschriften beider Ehepartner erfordern, müssen beide Ehepartner persönlich zur Beglaubigung erscheinen. Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet werden.
Was Sie für die Beglaubigung mitbringen müssen:
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Identitätskarte (ID) oder Reisepass
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Das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Beglaubigungen werden während den Öffnungszeiten oder nach vorgängiger Anmeldung (Tel. 041 929 60 70 oder gemeinde@buttisholz.ch) vorgenommen. Die Beglaubigung nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie spätestens 30 Minuten vor Schalterschluss vorbeikommen.
Beglaubigung Unterschriften
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden angebracht und dann als seine Unterschrift anerkannt wird. Bitte beachten Sie untenstehende Musterdokumente für bestimmte Beglaubigungen. Sie können diese vorgängig ausfüllen, jedoch erst am Schalter unterschreiben.
Beglaubigung Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass ein Dokument mit einer vom Beglaubigenden hergestellten Kopie übereinstimmt.
Legalisationen und Apostillen
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde oft zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung, auch Apostille oder Legalisation genannt. Überbeglaubigungen werden im Kanton Luzern nur von der Staatskanzlei des Kantons Luzern vorgenommen.
Gebühren
Beglaubigung Unterschrift pro Dokument | CHF | 30.00 |
Beglaubigung weiterer Unterschriften auf dem gleichen Dokument | CHF | 10.00 |
Beglaubigung einer Kopie | CHF | 10.00 |
jede weitere Seite des gleichen Dokuments | CHF | 2.00 |