Buttisholz - Bekanntmachung Verkehrsanordnung
Einführung Tempo-30-Zone auf der Sebaldematt sowie Verlängerung Tempo-30-Zone auf der St. Ottilienstrasse bis zum Ende des Siedlungsgebietes.
Buttisholz - Bekanntmachung Verkehrsanordnung
Einführung "Kein Vortritt" auf Gewerbering, Einmündung Hetzligestrasse
Buttisholz - Öffentliche Auflage Teilrevision Gewässerraum und Baulinien
Im Sinne des § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), § 65 des Kantonalen Strassengesetzes (StrG), sowie Art. 36a des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz (GSchG) werden folgende Unterlagen der Teilrevision Gewässerraum und Baulinien Buttisholz öffentlich aufgelegt:
- Teilzonenplan Gewässerraum Parzellen Nr. 311, 362, 416, 417, 993 und 1054
- Plan Aufhebung Baulinien Gewässerraum Parzellen Nr. 311, 362, 416, 417, 993 und 1054
Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in folgenden Beilagen dokumentiert:
- Planungsbericht für die öffentliche Auflage vom 28. August 2023
- Vorprüfungsbericht vom 17. Februar 2023 vom Kanton Luzern
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 28. August – 26. September 2023, bei der Gemeinde Buttisholz, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf und können unter www.buttisholz.ch eingesehen werden.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Buttisholz, Oberdorf 4, 6018 Buttisholz, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.