Erteilung Buttisholzer Bürgerrecht
Möchten Sie gerne das Buttisholzer Bürgerrecht erwerben?
Voraussetzungen
- in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
- unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
- in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen
Sie können das untenstehende Formular ausfüllen und anschliessend mit den Beilagen beim Gemeinderat einreichen.
Preis: kostenlos
Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns unter Tel. 041 929 60 70 oder gemeinde@buttisholz.ch melden.