Fristerstreckung Abgabe Steuererklärung

Auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern können Sie Ihre Fristerstreckung direkt online beantragen.

Bitte beachten Sie
Fristerstreckungen über den 31. August und Fristverlängerung sowie für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über die Website der Dienststelle Steuern beantragt werden. In diesen Fällen können schriftlich begründete Gesuche per E-Mail an steueramt@buttisholz.ch oder in Briefform an das Steueramt Buttisholz, Oberdorf 4, 6018 Buttisholz, eingereicht werden. Die Gemeinde Buttisholz gewährt eine maximale Frist bis 30. November.