Meldung Ersatz Wärmeerzeuger

Ihr Wärmeerzeuger soll ersetzt oder neu angemeldet werden?

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind gemäss kantonalem Energiegesetz seit 1.1.2019 meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter https://ebage-formular.lu.ch zur Verfügung.

Alle Meldungen sind zwingend über dieses Webformular vorzunehmen. Eine Registration ist erforderlich.