Strafregisterauszug

Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt worden.

Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen Auszug aus dem zentralen Strafregister.

Der Strafregisterauszug kann per Internet oder auch persönlich an einem offiziellen Postschalter bestellt werden. Bitte bringen Sie für die Bestellung einen amtlichen Ausweis mit.