Abmeldung in andere Gemeinde - ausländische Staatsbürger
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.
Ihren Wegzug können Sie direkt mit eUmzug melden, wenn Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B sind.
Mit einem Ausländerausweis Kategorie F/G/L/N/S, bitten wir Sie, Ihren Pass und Ausländerausweis bei der Abmeldung am Schalter mitzubringen.
Abmeldungen ins Ausland müssen persönlich am Schalter erfolgen.
Preis: gratis