Abmeldung in andere Gemeinde - ausländische Staatsbürger

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

Ihren Wegzug können Sie direkt mit eUmzug melden, wenn Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B sind.

Mit einem Ausländerausweis Kategorie F/G/L/N/S, bitten wir Sie, Ihren Pass und Ausländerausweis bei der Abmeldung am Schalter mitzubringen.

Abmeldungen ins Ausland müssen persönlich am Schalter erfolgen.

Preis: gratis

Ihre neue Adresse
Ihre Angaben
Mit dem Absenden des Formulars nehme ich zur Kenntnis, dass die Mutation erst verarbeitet wird, wenn die Einwohnerkontrolle alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat.