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Bekanntmachung Protokoll Gemeindeversammlung
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde
beim Regierungsrat angefochten werden.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen bei der Gemeinde einsehen.
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| Bekanntmachung (PDF, 371 kB) | Download | 0 | Bekanntmachung |