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Onlineschalter Kt. Luzern

 

 

 

 

Die Preisgestaltung richtet sich nach der kantonalen Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden. Bei Zustellung der Dokumente per Post wird zusätzlich ein Porto von CHF 5.00 berechnet.

Erneute Aufforderungen / Erinnerungsschreiben der Einwohnerkontrolle werden gemäss der Gebührenverordnung mit CHF 24.00 verrechnet.

Die Dokumente sind bar oder per Twint zu bezahlen. Den Twint-Zahlungslink finden Sie auf dieser Seite.

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