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Betreuungsgutscheine
Neue kantonale Plattform ab 1. August 2026
Mit der Annahme des Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» wurden die gesetzlichen Grundlagen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern angepasst. Die Bestimmungen zu den Betreuungsgutscheinen treten am 1. August 2026 in Kraft.
Die Beantragung und Verlängerung von Betreuungsgutscheinen erfolgt künftig direkt durch die Erziehungsberechtigten über eine neue kantonale Plattform. Diese wird vom Kanton Luzern erst per 1. August 2026 aufgeschaltet. Betreuungsgutscheine - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bitte reichen Sie deshalb vor diesem Datum kein Gesuch bei der Gemeinde Buttisholz ein. Anträge können ab dem 1. August 2026 direkt über die kantonale Plattform eingereicht werden.
Mit der Gesetzesänderung werden zudem die Höhe der Betreuungsgutscheine sowie die Einkommensgrenzen angepasst. Für eine erste Orientierung stellt der Kanton Luzern einen Online-Rechner zur Verfügung. Die Berechnungen sind derzeit unverbindlich. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Da künftig sämtliche Gesuche über die neue Plattform abgewickelt werden, kann es insbesondere in der Einführungsphase zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung der Betreuungsgutscheine kommen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sozialamt | 041 929 60 70 | sozialamt@buttisholz.ch |