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Gemeinde-Nachrichten

10. Juni 2026
Tag vom offenen Schlosstor für Buttisholzer/innen
Kantonsstrasse wird auf LED aufgerüstet
Bauten und Anlagen im Wald
Baubewilligungen

Tag vom offenen Schlosstor für Buttisholzer/innen

Dank der guten Verbundenheit zum Schloss Buttisholz freut es uns, im Namen der Gemeinde und der drei Ortsparteien Die Mitte, FDP und SVP herzlich zum Tag vom Offenen Schlosstor einzuladen. Schlossherr Bernhard Pfyffer-Feer mit Gemahlin Gaby bieten explizit für Buttisholzerinnen und Buttisholzer die Möglichkeit, das Schlossleben hautnah von innen zu erleben und die historische Geschichte des Ortes mittels eines Rundgangs zu entdecken. Der Anlass findet am Samstag, 4. Juli 2026, zwischen 8.30 bis 12 Uhr statt.

Hinweise: Die Besichtigung dauert rund eine Stunde. Es bestehen keine Parkiermöglichkeiten in der Nähe des Schlosses. Es sind die Parkplätze auf dem Hirschenareal zu nutzen. 

Wir freuen uns auf diesen besonderen Samstagmorgen und auf einen inspirierenden Sommer-Vormittag im Schloss zu Buttisholz.

 

Kantonsstrasse wird auf LED aufgerüstet

Der Kanton Luzern rüstet in den nächsten fünf Jahren sämtliche Leuchten entlang der Kantonsstrasse mit modernen LED-Leuchten aus. Die Umsetzung erfolgt in den nächsten Wochen auch in unserer Gemeinde.

Die neuen Leuchten werden zunächst in einer allgemeinen Grundeinstellung montiert und in Betrieb genommen. Erst wenn die Umrüstung in der ganzen Gemeinde abgeschlossen ist, wird das Dimmungsprofil aktiviert und die Leuchtstärke angepasst beziehungsweise reduziert. In dieser Übergangszeit kann es vorkommen, dass die Beleuchtung als ungewohnt hell empfunden wird, in einzelnen Fällen kann sie als störend bzw. blendend wahrgenommen werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Bauten und Anlagen im Wald

Die warmen Sommertage laden zum Bräteln und Verweilen im Wald ein. Aus aktuellem Anlass möchten wir die Bevölkerung auf folgendes hinweisen:

Bewilligungsfrei erlaubt sind Feuerstellen, die lediglich mit Lesesteinen erstellt werden. Als Sitzgelegenheiten sind einfache, naturbelassene Holzbänke und Tische erlaubt. Diese dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden sein (keine Fundamente). Der Waldboden darf auf keine Art und Weise befestigt werden. Dabei dürfen die Waldfunktionen oder die besonderen Wildlebensräume nicht beeinträchtigt werden. Feuerstellen, welche über diesen Standard hinaus gehen, sind baubewilligungspflichtig. Dabei gelten diese als nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen und es ist im Bewilligungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass für deren Standort im Wald überwiegende sachliche Gründe sprechen.

Bei Fragen steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.

 

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:

MSE Berona AG, c/o Tivag Verwaltungs AG, Sanierung Balkongeländer im Gebiet Oberdorf; Korporation Buttisholz, Anpassung Werkleitung Wasser und Erweiterung Fernwärmenetz im Gebiet Unterdorf; Tschopp Immobilien AG, Umnutzung Grundstücksfläche als

Stell- und Rangierfläche im Bereich Gewerbezone