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Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

17. Juli 2026
Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen. Die Prüfung und Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Gemeinde Buttisholz für Gesuchstellende mit Wohnsitz in Buttisholz.

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter
my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde Buttisholz das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Gemeinde Buttisholz prüft und stellt Gutschein aus
Die Gemeinde Buttisholz prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Gemeinde Buttisholz den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Gemeinde Buttisholz die Eltern über den Entscheid.

Bei Fragen können sich Eltern an die Gemeinde Buttisholz wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.