Hauptinhalt
Allgemein - Amtliche Beglaubigungen - Reisevollmacht mit nur einem Elternteil
Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Für eine solche Beglaubigung müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erscheinen. Bei Geschäften, welche die Unterschriften beider Ehepartner erfordern, müssen beide Ehepartner persönlich zur Beglaubigung erscheinen. Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet werden.
Was Sie für die Beglaubigung mitbringen müssen:
-
Identitätskarte (ID) oder Reisepass
-
Das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Beglaubigungen werden während den Öffnungszeiten oder nach vorgängiger Anmeldung (Tel. 041 929 60 70 oder gemeinde@buttisholz.ch) vorgenommen. Die Beglaubigung nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie spätestens 30 Minuten vor Schalterschluss vorbeikommen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentrale Dienste | 041 929 60 70 | gemeinde@buttisholz.ch |