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Allgemein - Amtliche Beglaubigungen - Bewilligung ohne Eltern allein reisendes Kind

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Für eine solche Beglaubigung müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erscheinen. Bei Geschäften, welche die Unterschriften beider Ehepartner erfordern, müssen beide Ehepartner persönlich zur Beglaubigung erscheinen. Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet werden.
 

Was Sie für die Beglaubigung mitbringen müssen:

  • Identitätskarte (ID) oder Reisepass

  • Das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
     

Beglaubigungen werden während den Öffnungszeiten oder nach vorgängiger Anmeldung (Tel. 041 929 60 70 oder gemeinde@buttisholz.ch) vorgenommen. Die Beglaubigung nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie spätestens 30 Minuten vor Schalterschluss vorbeikommen.

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