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Einwohnerkontrolle - Abmeldung in andere Gemeinde - Schweizer Staatsbürger
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.
Ihren Wegzug können Sie direkt mit eUmzug melden.
Preis: gratis
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 041 929 60 70 | gemeinde@buttisholz.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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