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Lichtraumprofil und Rückschnitt von Bepflanzungen

4. Februar 2026

Bäume, Hecken und Sträucher tragen zur Lebensqualität bei können aber zur Gefahr werden, wenn sie in den Strassenraum hineinwachsen. Um die Verkehrssicherheit für Fussgänger, Velofahrende und Fahrzeuge zu gewährleisten, sind bestimmte Mindestabstände und Höhen freizuhalten.

Wichtigste Punkte:

  • Über Fahrbahnen ist ein Lichtraum von mindestens 4.50 m freizuhalten.
  • Über Geh- und Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2.50 m.
  • Seitlich zur Fahrbahn ist eine lichte Breite von 0.5 m einzuhalten; ab 1.50 m Wuchshöhe gilt ein zusätzlicher Abstand von mindestens der halben Pflanzenhöhe.
  • Grundeigentümer*innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Bepflanzungen rechtzeitig zurückzuschneiden.

Detaillierte Angaben, Skizzen und Massangaben finden Sie im angehängten Merkblatt.

Name
2026_ Gall_Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände V1 (PDF, 309 kB) Download 0 2026_ Gall_Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände V1