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Lichtraumprofil und Rückschnitt von Bepflanzungen
Bäume, Hecken und Sträucher tragen zur Lebensqualität bei — können aber zur Gefahr werden, wenn sie in den Strassenraum hineinwachsen. Um die Verkehrssicherheit für Fussgänger, Velofahrende und Fahrzeuge zu gewährleisten, sind bestimmte Mindestabstände und Höhen freizuhalten.
Wichtigste Punkte:
- Über Fahrbahnen ist ein Lichtraum von mindestens 4.50 m freizuhalten.
- Über Geh- und Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2.50 m.
- Seitlich zur Fahrbahn ist eine lichte Breite von 0.5 m einzuhalten; ab 1.50 m Wuchshöhe gilt ein zusätzlicher Abstand von mindestens der halben Pflanzenhöhe.
- Grundeigentümer*innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Bepflanzungen rechtzeitig zurückzuschneiden.
Detaillierte Angaben, Skizzen und Massangaben finden Sie im angehängten Merkblatt.
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| 2026_ Gall_Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände V1 (PDF, 309 kB) | Download | 0 | 2026_ Gall_Merkblatt Lichtraumprofil und Baumabstände V1 |