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Prämienverbilligung
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle | 041 929 60 70 | gemeinde@buttisholz.ch |