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Einwohnerkontrolle - Abmeldung in andere Gemeinde - ausländische Staatsbürger

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Bemerkung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

Ihren Wegzug können Sie direkt mit eUmzug Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.melden, wenn Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B sind.

Mit einem Ausländerausweis der Kategorie F/G/L/N/S, kann der Wegzug nicht via eUmzug vorgenommen werden. Die Abmeldung muss schriftlich via E-Mail (gemeinde@buttisholz.ch) oder persönlich am Schalter vorgenommen werden.

Abmeldungen ins Ausland müssen immer persönlich am Schalter erfolgen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.